Was ist die Arbeitszeiterfassung?
- Die Höchstarbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden.
- Es sind bis zu 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag möglich, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Std./Tag in einem Zeitraum von 24 Wochen nicht überschreitet.
- Ab 6 Stunden Arbeitszeit ist eine 30-minütige Pause einzulegen. Ab 9 Stunden ist eine 45-minütige Pause vorgeschrieben. Die Pausen können in 15-Minuten-Blöcke unterteilt werden.
- Für Tarifverträge können gesonderte Regelungen vereinbart werden.
Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeiterfassung
EuGH-Urteil von 2019
BAG-Urteil von 2022
Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung (Stand: 2024)
Unternehmensgröße
Übergangsfrist
Mehr als 250 Mitarbeitende
1 Jahr
Weniger als 250 Mitarbeitende
2 Jahre
Weniger als 50 Mitarbeitende
5 Jahre
Bei 10 oder weniger Mitarbeitenden
Analoge Zeiterfassung weiterhin möglich
So funktioniert die Arbeitszeiterfassung – Vorgaben im Überblick
Pflichten von Arbeitgebern & Arbeitnehmer:innen
Welche Daten müssen erfasst werden?
Methoden und Zeiterfassungssysteme
- Stempeluhren: Arbeitsbeginn und -ende sowie Pausen werden per Stempelkarte an der Stechuhr erfasst.
- Stationäres Zeiterfassungssystem: An speziellen Schaltern vor Ort können sich Mitarbeitende via Mitarbeiterkarte, Fingerabdruck o. Ä. an- und abmelden.
- Stundenzettel: Geleistete Stunden werden ausführlich analog oder digital (oft Excel-Tabelle) niedergeschrieben und so an die Personalabteilung weitergegeben.
- Zeiterfassungsprogramme für PC: Spezielle Programme zur Zeiterfassung, die direkt auf den Arbeitscomputern installiert werden.
- Online-Zeiterfassungssysteme via Browser: Zeiterfassungsprogramme, die via Internetbrowser und spezifischen Log-In-Daten zugänglich sind. Hier ist zwar keine Installation auf dem Gerät notwendig, dafür aber eine Internetverbindung.
- Mobile Lösungen: Meist App-Anwendungen, die die Zeiterfassung via Smartphone ermöglichen.