Arbeitszeiterfassung auf Dienstreise – das gilt es zu beachten
Wissenswertes für Arbeitgeber
- die genaue Definition dessen, was Ihr Unternehmen auf Dienstreisen als Arbeitszeit ansieht: Welche Tätigkeiten zählen als Arbeitszeit und welche als Ruhezeit? Unter welchen Umständen zählt auch die Reisezeit bzw. Fahrzeit als Arbeitszeit?
- Angaben zum Umfang, in dem die Arbeitszeit auf Geschäftsreise erfasst werden muss: Reicht es, wenn Angestellte nur die Arbeitszeit erfassen oder müssen sie auch zusätzliche Informationen über Aktivitäten, erledigte Aufgaben etc. einpflegen?
- Angaben darüber, wie bzw. mit welchem Tool die Arbeitszeit erfasst wird: Welches Zeiterfassungssystem oder welches Tool wird für Dienstreisen genutzt? Ist die Lösung für die stationäre Zeiterfassung im Unternehmen auch während der Reisetätigkeit nutzbar?
- Angaben dazu, wann die Zeiterfassung auf Dienstreise stattfinden muss: Muss die Arbeitszeit direkt am selben Tag notiert werden oder genügt es, die geleisteten Stunden am Ende der Dienstreise gesammelt nachzutragen?
Wissenswertes für Geschäftsreisende
- Im Normalfall sollte auch auf Reisen die Regelarbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden – es sei denn, die Arbeitszeiten sind vertraglich anders geregelt. Kommt es zu Überstunden während der Reisezeit, sollten diese notiert werden.
- Ruhepausen zwischen der Arbeit oder geschäftlichen Terminen gelten nicht als Arbeitszeit und müssen dementsprechend bei der Zeiterfassung herausgerechnet werden. Darüber hinaus ist auch auf Geschäftsreisen vorgeschrieben, dass zwischen 2 Arbeitstagen eine Ruhepause von 11 Stunden eingehalten werden muss.
- Müssen Arbeitnehmer:innen an einem Sonntag oder Feiertag arbeiten, steht ihnen grundsätzlich das Recht auf einen sogenannten „Ersatzruhetag“ zu – das gilt auch auf Dienstreisen. Dieser Ersatzruhetag muss vom Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen (bei Sonntagsarbeit) bzw. 8 Wochen (bei Feiertagsarbeit) gewährt werden.
Verschiedene Methoden zur Arbeitszeiterfassung auf Dienstreisen
Die Arbeitszeiterfassung ist auch auf Dienstreisen Pflicht. Doch welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer:innen überhaupt, um ihre Zeiten zu dokumentieren? Wir stellen Ihnen die 4 gängigsten Lösungen vor.