Die Bahn verspätet sich – das können Sie vor Ort tun
- Sollte Ihr Zug erhebliche Verspätung haben, können Sie eine andere Zugverbindung zu Ihrem Zielbahnhof nutzen – entweder über die gleiche oder eine andere Streckenführung. Ab wie viel Verspätung dies gilt, ist den Informationen der Bahnbetreiber zu entnehmen.
- Fällt Ihr Zug aus, so können Sie ebenfalls eine andere Verbindung nutzen.
- Sollten Sie Ihren geplanten Anschluss aufgrund einer Verspätung nicht erreichen, können Sie Ihre Fahrt mit einem anderen Zug fortsetzen, der Sie ebenfalls zu Ihrem Zielbahnhof bringt.
- Sollte Ihre Reise wegen einer Verspätung oder eines Zugausfalls sinnlos geworden sein, so können Sie von der Reise zurücktreten und sich den Preis Ihres Billetts erstatten lassen. Auch ein Reiseabbruch unterwegs ist möglich, wenn die Reise aufgrund der Verspätung ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann. Genauere Informationen zu den Konditionen des Reiseabbruchs erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Bahnbetreiber.
Die Passagierrechte in der Schweiz
Entschädigung bei Zugverspätung am Zielbahnhof
- Ab 60 Minuten: 25 % Entschädigung
- Ab 120 Minuten: 50 % Entschädigung
Anspruch auf Weiterfahrt
Recht auf Nichtantritt oder Abbruch der Reise
- Sie verlassen den Zug früher und lassen sich den nicht genutzten Teil der Fahrstrecke erstatten
- oder Sie brechen die Reise unterwegs ab, weil diese aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, und fahren zu Ihrem Startbahnhof zurück – in diesem Fall können Sie sogar den kompletten Fahrpreis erstattet bekommen.
Erstattung von Taxi- und Hotelkosten
Entschädigung oder Erstattung beantragen – so funktioniert’s
Antrag auf Entschädigung abgelehnt? Das können Sie tun
Flexibel zum Ziel trotz Bahn-Verspätung – mit TravelPerk
FAQ – Häufige Fragen zur Bahn-Verspätung
Hat man auch im Nahverkehr Anspruch auf Entschädigung?
Wann zahlt die Bahn bei Verspätung?
Wie viel Erstattung gibt es bei 60 Min. Verspätung?
An wen wende ich mich bei Entschädigungsfragen?
Was ist, wenn ich wegen Verspätung den Anschlusszug verpasst habe?