1. Präferenzen kennen
2. Partner-Hotels wählen
- Hotels, mit denen Ihr Unternehmen oder Geschäftsreiseanbieter Tarife vereinbart hat
- Bevorzugte Hotelketten
- Bevorzugte Hotels am Zielort
3. Business-Angebote nutzen
4. Gute Verkehrsanbindung vs. Ortsnähe
Geschäftsreisende stehen oft unter Zeitdruck. Ein schneller Transport vom Hotel zu Geschäftsterminen ist deshalb ein Muss. Ein beliebter Fehler hierbei: Viele bevorzugen bei der Reisebuchung eine kürzere Entfernung zum Zielort, aber berücksichtigen dabei nicht die tatsächliche Anfahrtszeit und die Verkehrsanbindung. In einer belebten Großstadt kann ein Spaziergang von 1,5 Kilometern nämlich länger dauern als eine 6 Kilometer lange U-Bahn-Fahrt. Prüfen Sie deshalb die Verkehrsanbindung, bevor Sie sich für ein Hotel entscheiden.Abgesehen davon können Sie bei Hotels mit größerer Entfernung zur Innenstadt ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten, weil Sie nicht zusätzlich für die Lage bezahlen.
5. Reiserichtlinien einhalten
6. Gruppenbuchungen vereinfachen
- Sollten alle im selben Hotel untergebracht sein, um sich den Transfer zu Geschäftsterminen zu teilen?
- Sollten alle im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung übernachten, um das Teambuilding während der Reise zu fördern?
- Sollten oder möchten einige Personen separat untergebracht werden?
7. Zeit sparen beim Buchen alternativer Unterkünfte
- Reisende können sich in einer fremden Stadt wie Einheimische fühlen
- Sie können den perfekten Standort wählen
- Ihnen stehen eine Küche und Wohnräume zur Verfügung
8. Business- vs. Sterne-Hotels
9. Hotelrechnung im Voraus begleichen
10. Buchungstool nutzen
FAQ – häufige Fragen zu Hotels für Geschäftsreisen
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwand
- ReisenebenkostenDamit der Arbeitgeber die Reisekosten für die Geschäftsreise erstatten kann, sollten Sie sämtliche Belege sammeln und mit der Reisekostenabrechnung einreichen.Wer zahlt Essen auf Geschäftsreise?Dauert die Geschäftsreise mindestens acht Stunden, werden Kosten für die Verpflegung durch die Verpflegungspauschale abgegolten. Die zahlt entweder der Arbeitgeber oder das Finanzamt. Zusätzlich kann der Arbeitgeber freiwillig für Essen aufkommen, das über den normalen Verpflegungsmehraufwand hinausgeht.