Kurtaxe bei Geschäftsreisen: was Sie wissen müssen

05 Nov 2024 · 8
In vielen Orten im In- und Ausland sowie in weiten Teilen der Schweiz wird für Besucher:innen eine Kurtaxe oder eine Tourismusabgabe erhoben. Die dadurch entstehenden Summen kommen den Gemeinden zugute und dienen dazu, die touristische Infrastruktur vor Ort auszubauen und die Urlaubsregion sauber und ordentlich zu halten. Davon profitieren am Ende alle: die örtliche Branche, die Einheimischen, aber ganz besonders auch die Tourist:innen.
Auch Geschäftsreisende, die sich aus beruflichen Gründen an einem Kurort aufhalten, sind Besucher:innen – allerdings ist ihr Aufenthalt nicht touristisch motiviert und erfolgt nicht oder zumindest nicht primär aus persönlichem Interesse. Entfällt damit auch die Kurtaxe bei Geschäftsreisen oder werden Arbeitnehmer:innen trotzdem zur Kasse gebeten? Wir sehen uns die genauen Regelungen zu Kurtaxe, Tourismusabgaben und City Tax in der Schweiz einmal genauer an und klären, wie sich die Abgaben unterscheiden, für wen sie gelten und wie Sie als Arbeitgeber oder Geschäftsreisende:r mit der Kurtaxe umgehen können.
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Was ist die Kurtaxe?

Sanddüne am Strand, im Hintergrund ein Leuchtturm.
Die Kurtaxe, auch bekannt als Ortstaxe, ist eine zusätzliche Abgabe, die für Übernachtungsgäste v. a. in touristischen Gebieten anfällt. Wenn Ortsfremde also z. B. in einen Erholungs- oder Kurort fahren, entrichten sie neben den Kosten für Übernachtung und Verpflegung auch noch die Kurtaxe, die nicht an die Betreiber:innen von Hotel oder Ferienwohnung, sondern an die Gemeinde geht. Die Abgabe beläuft sich je nach Aufenthaltsort in der Schweiz auf bis zu 7 CHF pro Nacht.
In den meisten Erholungsgebieten wird die Kurtaxe ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens einer Nacht erhoben und entsprechend im Voraus oder bei der Anreise vom Urlaubsgast beglichen. Die Kurtaxe wird dabei als separater Betrag verrechnet. 
In einigen Regionen bzw. in speziellen Kur-Einrichtungen wie Bädern wird oft auch eine Tages-Kurtaxe erhoben, da diese Orte oft Ziele von Tagesausflügen sind und so nicht von der Übernachtungssteuer profitieren können. 
Übrigens: Während in Deutschland die Kurtaxe v. a. in Kurorten erhoben wird, ist sie in der Schweiz fast allgegenwärtig. Es gibt nur wenige Orte, die keine Kurtaxe erheben. Wenn Sie also in der Schweiz unterwegs sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Übernachtungsabgabe leisten müssen. 

Wozu dient die Kurtaxe?

Mithilfe von Tourismussteuern wie der Kurtaxe sollen Strassen, Strände, Wanderwege und andere touristisch genutzte Gebiete sauber und instand gehalten werden. Ausserdem werden die Einnahmen der Gemeinden in öffentliche Toiletten, kostenfreie Tourismusinformationen, die örtliche Infrastruktur und den Kultursektor investiert – so der Plan. 
Ob eine Kurtaxe in den Gemeinden erhoben wird und wie hoch diese ausfällt, können die Kantone selbst entscheiden – dementsprechend gibt es auch einige Unterschiede zwischen den Regionen. 
  • In Genf, Tessin und Neuenburg wird die Höhe der Kurtaxe kantonal vorgegeben.
  • In Solothurn, Bern und weiteren Kantonen sind die jeweiligen Gemeinden für die Festlegung der Kurtaxe verantwortlich. 
  • In Zürich und Aargau gibt es keine gesetzliche Kurtaxe, hier können Hotels aber eine sogenannte City Tax, also eine alternative Tourismusabgabe, erheben.
  • Einzig der Kanton Thurgau hat sein Recht auf die Festsetzung einer gesetzlichen Kurtaxe noch nicht wahrgenommen und erhebt auch keine City Tax – folglich müssen Reisende in diesem Gebiet aktuell keine Kurtaxe bezahlen. 
Die genauen Regelungen zu Tourismusabgaben in den Kantonen finden sich in den jeweiligen Tourismusgesetzen der Kantonsverfassungen. 

Wer ist von der Kurtaxe befreit?

In der Regel wendet sich die Kurabgabe an alle Besucher:innen, Urlauber:innen und Tourist:innen, egal welchen Alters. In einigen Regionen können aber dennoch Ausnahmen für folgende Personengruppen gelten:  
  • Kinder unter 14, 16 oder 18 Jahren
  • Einwohner:innen mit Erstwohnsitz in der betroffenen Gemeinde
  • Ortsfremde, die in einer Kurgemeinde arbeiten (für gewöhnlich)
Des Weiteren gibt es vielerorts Ermässigungen für bestimmte Personengruppen. Dazu zählen z. B. Schwerbehinderte, Schüler:innen, Stundent:innen sowie Auszubildende. 
Ob und in welchem Umfang Ermässigungen oder Befreiungen von der Kurtaxe bestehen, gilt es in der jeweiligen Gemeinde bzw. beim jeweiligen Hotel in Erfahrung zu bringen. 

Vorteil der Kurtaxe für Reisende: Die Schweizer Gästekarte

Die Kurtaxe in der Schweiz bedeutet für Besucher:innen aber nicht nur einen finanziellen Nachteil, sondern kann auch vorteilhaft sein. Viele Schweizer Regionen bieten ihren Übernachtungsgästen, ab einer bestimmten Übernachtungszahl und entsprechend entrichteter Kurtaxe, eine sogenannte Gästekarte an. 
Diese Gästekarte bietet verschiedene Vorteile, wie etwa vergünstigte Fahrten mit öffentlichen Transportmitteln oder vergünstigte Eintritte zu Bergbahnen oder anderen Attraktionen der Region. Ob und in welchem Umfang eine Gästekarte angeboten wird, können die Kantone und Gemeinden ebenfalls frei entscheiden – es kann sich als Reisende:r aber auf jeden Fall lohnen, danach zu fragen. 

Kurtaxe für Geschäftsreisen: ja oder nein?

Eine gesetzliche Befreiung von der Kurtaxe gibt es für Dienstreisen nicht. Auch Geschäftsreisende zählen als Ortsfremde und müssen entsprechend eine Kurtaxe entrichten, falls diese in der Gemeinde erhoben wird. Für Mitarbeiter:innen, die aus beruflichen Gründen in einen Erholungsort reisen, gibt es deshalb drei Szenarien:
  1. Eine Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung
  2. Eine freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
  3. Die Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in.

Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung

In einigen Kurgebieten und Gemeinden kann es vorkommen, dass Geschäftsreisende von der Kurabgabe ausgenommen werden. In anderen Gebieten wird wiederum eine ermässigte Gebühr erhoben, wenn die Besucher:innen im Rahmen der Geschäftsreise touristische Einrichtungen oder Veranstaltungen besuchen möchten.
Kantone und Gemeinden können die Befreiung für berufliche Reisen in ihren Kantonsverfassungen festhalten, um den Geschäftstourismus vor Ort zu fördern – sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet. Hier gilt es, sich im Vorfeld über die Regelungen am Reiseziel zu informieren. 

Freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber

Ob die Kurtaxe als Teil der firmeninternen Reisekosten angesehen und diese für Arbeitnehmer:innen übernommen wird, können Arbeitgeber selbst entscheiden. Viele Unternehmen setzen in diesem Fall aber auf Kulanz und erstatten den Reisenden die Kurtaxe aus eigener Tasche, anstatt die Arbeitnehmer:innen finanziell zu belasten. 
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Ihren Mitarbeiter:innen gegenüber in den Reiserichtlinien des Unternehmens von vornherein klar kommunizieren, welche Kosten auf einer Geschäftsreise übernommen werden und welche nicht – und ob die Kurtaxe dazu zählt.
Wie Sie als Unternehmen damit umgehen können, wenn Ihre Mitarbeiter:innen im Zuge einer Geschäftsreise zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet sind, zeigen wir Ihnen später in diesem Beitrag.
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Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in

Wenn die Kurtaxe weder von der Gemeinde des Aufenthaltsorts erlassen noch vom Arbeitgeber übernommen wird, bleibt Geschäftsreisenden nichts anderes übrig, als die steuerliche Abgabe selbst zu entrichten

Was ist die City Tax in Zürich & Aargau?

Skyline von Berlin.
In den Schweizer Kantonen Zürich und Aargau gibt es keine durch die kantonale Verwaltung oder die Gemeinden gesetzlich geregelten Kurtaxen. Dafür können Hoteliers in diesen Regionen, die Teil der regionalen Hotellerie-Vereinigungen sind, die City Tax erheben. Dabei handelt es sich um eine alternative Tourismusabgabe. 
Der genaue Betrag der City Tax variiert dabei von Ort zu Ort. In Zürich beispielsweise beträgt die City Tax 3.50 CHF/ pro Übernachtung. Anders als bei der Kurtaxe sind bei der City Tax meist aber keine zusätzlichen Vergünstigungen, wie Gästekarten, enthalten. 
Tipp: Egal, ob Sie in ein Gebiet mit Kurtaxe oder City Tax reisen – um Klarheit zu schaffen und Verwirrung zu vermeiden, können Sie Informationen zu etwaigen Tourismusabgaben stets beim gebuchten Hotel oder Ihrer Unterkunft erfragen. Die Hoteliers vor Ort können Ihnen detaillierte Angaben zu den erhobenen Kurtaxen geben. 

Wie können Unternehmen mit der Kurtaxe umgehen?

Mann mit Kopfhörern sitzt entspannt im Bus.
Arbeitgeber können individuell entscheiden, ob Sie Ihren Mitarbeiter:innen die Kurabgabe für Geschäftsreisen erstatten möchten oder nicht. Doch es spricht einiges für die Kostenübernahme: 
  • Pro Nacht beträgt die Kurtaxe in der Schweiz meist zwischen 3 und 7 CHF. Die City Tax bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen. Für Ihr Unternehmen fällt die Zusatzbelastung durch die Übernahme der Kurtaxe für Dienstreisende demnach in vielen Fällen relativ gering aus – von Langzeitreisen abgesehen. 
  • Gleichzeitig signalisieren Sie Ihren Mitarbeiter:innen aber Wertschätzung, Fürsorge und Verantwortungsbewusstsein, indem Sie die Kosten übernehmen.
Auch wenn die Rückerstattung der Kurtaxe finanziell einen (kleinen) Nachteil für das Unternehmen bedeutet, ist sie aus moralischer Perspektive eindeutig zu befürworten – vielleicht ist das ein Preis, den auch Sie gern zahlen, um die Zufriedenheit der Reisenden sicherzustellen.

Wie sieht also der richtige Umgang mit der Kurtaxe aus?

  1. Erkundigen Sie sich, ob für den Aufenthaltsort Ihrer Mitarbeiter:innen eine Kurtaxe oder andere Tourismusabgaben, wie die City Tax, erhoben werden. 
  2. Bringen Sie in Erfahrung, ob der Kanton oder die Gemeinde Geschäftsreisende von der Abgabe befreit.
  3. Achten Sie schon bei der Buchung von Hotels und Ferienwohnungen darauf, dass die Abgabe nach Möglichkeit separat ausgewiesen wird, oder bitten Sie die Reisenden, sich die Zahlung der Kurtaxe oder Tourismusabgabe vom Beherbergungsbetrieb bescheinigen zu lassen. So vermeiden Sie Unklarheiten und Zusatzarbeiten bei der Abrechnung.
  4. Halten Sie in Ihrer Reiserichtlinie ausdrücklich fest, ob Sie als Arbeitgeber für Ausgaben wie Kurtaxe und City Tax aufkommen und auf welchem Weg der/die Reisende das Geld zurückerlangen kann.
Eine Reiserichtlinie für Geschäftsreisen kann Ihnen übrigens nicht nur bei Regelungen für Kurtaxen und Tourismusabgaben behilflich sein.
Das Beispiel von AutoScout24 zeigt, wie umfassende und automatisierte Reiserichtlinien auf der TravelPerk-Plattform den gesamten Geschäftsreiseprozess des Unternehmens – von der Buchung bis zur Abrechnung – erheblich vereinfacht haben.
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