Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe, auch bekannt als Ortstaxe, ist eine zusätzliche Abgabe, die für Übernachtungsgäste v. a. in touristischen Gebieten anfällt. Wenn Ortsfremde also z. B. in einen Erholungs- oder Kurort fahren, entrichten sie neben den Kosten für Übernachtung und Verpflegung auch noch die Kurtaxe, die nicht an die Betreiber:innen von Hotel oder Ferienwohnung, sondern an die Gemeinde geht. Die Abgabe beläuft sich je nach Aufenthaltsort in der Schweiz auf bis zu 7 CHF pro Nacht.In den meisten Erholungsgebieten wird die Kurtaxe ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens einer Nacht erhoben und entsprechend im Voraus oder bei der Anreise vom Urlaubsgast beglichen. Die Kurtaxe wird dabei als separater Betrag verrechnet. In einigen Regionen bzw. in speziellen Kur-Einrichtungen wie Bädern wird oft auch eine Tages-Kurtaxe erhoben, da diese Orte oft Ziele von Tagesausflügen sind und so nicht von der Übernachtungssteuer profitieren können. Übrigens: Während in Deutschland die Kurtaxe v. a. in Kurorten erhoben wird, ist sie in der Schweiz fast allgegenwärtig. Es gibt nur wenige Orte, die keine Kurtaxe erheben. Wenn Sie also in der Schweiz unterwegs sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Übernachtungsabgabe leisten müssen.
Wozu dient die Kurtaxe?
- In Genf, Tessin und Neuenburg wird die Höhe der Kurtaxe kantonal vorgegeben.
- In Solothurn, Bern und weiteren Kantonen sind die jeweiligen Gemeinden für die Festlegung der Kurtaxe verantwortlich.
- In Zürich und Aargau gibt es keine gesetzliche Kurtaxe, hier können Hotels aber eine sogenannte City Tax, also eine alternative Tourismusabgabe, erheben.
- Einzig der Kanton Thurgau hat sein Recht auf die Festsetzung einer gesetzlichen Kurtaxe noch nicht wahrgenommen und erhebt auch keine City Tax – folglich müssen Reisende in diesem Gebiet aktuell keine Kurtaxe bezahlen.
Wer ist von der Kurtaxe befreit?
- Kinder unter 14, 16 oder 18 Jahren
- Einwohner:innen mit Erstwohnsitz in der betroffenen Gemeinde
- Ortsfremde, die in einer Kurgemeinde arbeiten (für gewöhnlich)
Vorteil der Kurtaxe für Reisende: Die Schweizer Gästekarte
Kurtaxe für Geschäftsreisen: ja oder nein?
- Eine Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung
- Eine freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
- Die Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in.
Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung
Freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in
Was ist die City Tax in Zürich & Aargau?
In den Schweizer Kantonen Zürich und Aargau gibt es keine durch die kantonale Verwaltung oder die Gemeinden gesetzlich geregelten Kurtaxen. Dafür können Hoteliers in diesen Regionen, die Teil der regionalen Hotellerie-Vereinigungen sind, die City Tax erheben. Dabei handelt es sich um eine alternative Tourismusabgabe. Der genaue Betrag der City Tax variiert dabei von Ort zu Ort. In Zürich beispielsweise beträgt die City Tax 3.50 CHF/ pro Übernachtung. Anders als bei der Kurtaxe sind bei der City Tax meist aber keine zusätzlichen Vergünstigungen, wie Gästekarten, enthalten. Tipp: Egal, ob Sie in ein Gebiet mit Kurtaxe oder City Tax reisen – um Klarheit zu schaffen und Verwirrung zu vermeiden, können Sie Informationen zu etwaigen Tourismusabgaben stets beim gebuchten Hotel oder Ihrer Unterkunft erfragen. Die Hoteliers vor Ort können Ihnen detaillierte Angaben zu den erhobenen Kurtaxen geben.
Wie können Unternehmen mit der Kurtaxe umgehen?
Arbeitgeber können individuell entscheiden, ob Sie Ihren Mitarbeiter:innen die Kurabgabe für Geschäftsreisen erstatten möchten oder nicht. Doch es spricht einiges für die Kostenübernahme:
- Pro Nacht beträgt die Kurtaxe in der Schweiz meist zwischen 3 und 7 CHF. Die City Tax bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen. Für Ihr Unternehmen fällt die Zusatzbelastung durch die Übernahme der Kurtaxe für Dienstreisende demnach in vielen Fällen relativ gering aus – von Langzeitreisen abgesehen.
- Gleichzeitig signalisieren Sie Ihren Mitarbeiter:innen aber Wertschätzung, Fürsorge und Verantwortungsbewusstsein, indem Sie die Kosten übernehmen.
Wie sieht also der richtige Umgang mit der Kurtaxe aus?
- Erkundigen Sie sich, ob für den Aufenthaltsort Ihrer Mitarbeiter:innen eine Kurtaxe oder andere Tourismusabgaben, wie die City Tax, erhoben werden.
- Bringen Sie in Erfahrung, ob der Kanton oder die Gemeinde Geschäftsreisende von der Abgabe befreit.
- Achten Sie schon bei der Buchung von Hotels und Ferienwohnungen darauf, dass die Abgabe nach Möglichkeit separat ausgewiesen wird, oder bitten Sie die Reisenden, sich die Zahlung der Kurtaxe oder Tourismusabgabe vom Beherbergungsbetrieb bescheinigen zu lassen. So vermeiden Sie Unklarheiten und Zusatzarbeiten bei der Abrechnung.
- Halten Sie in Ihrer Reiserichtlinie ausdrücklich fest, ob Sie als Arbeitgeber für Ausgaben wie Kurtaxe und City Tax aufkommen und auf welchem Weg der/die Reisende das Geld zurückerlangen kann.