Begriffsklärung: Reisekostenabrechnung & Spesenabrechnung
- sämtliche Betriebsausgaben, inkl. Büromaterialien
- allgemeine Kosten im Zuge einer Dienstreise, z. B. Übernachtungs- und Fahrtkosten
- im Besonderen Kosten für das leibliche Wohl während einer Dienstreise, auch Verpflegungsmehrkosten genannt.
Was ist eine Reisekostenabrechnung? – Definition & Wissenswertes
- Reisezeit
- Reisezweck
- Reiseort
- Art der gelisteten Reisekosten
Wie ist die Reisekostenerstattung in der Schweiz geregelt?
Welche Ausgaben gehören in die Reisekostenabrechnung?
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehrkosten
- Reisenebenkosten
Download-Vorlage: Formular für die Reisekostenabrechnung
Fahrtkosten
Der grösste Teil der Fahrtkosten entfällt auf die An- und Abreise. Unter Umständen kommen weitere Fahrten am Zielort hinzu, bspw. vom Hotel zur Messe oder zum Geschäftstermin, sowie Zwischenfahrten von einer Arbeitsstätte zur nächsten.Diese Fahrten können die Reisenden mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurücklegen – z. B. mit dem Flugzeug, der Bahn oder mit einem Pkw. In den meisten Fällen erfolgt die Rückerstattung der entstandenen Kosten nach dem 1:1-Prinzip, also in voller Höhe.Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei Fahrten mit dem privaten PKW oder einem Dienstwagen der Firma werden die Fahrtkosten anders abgerechnet. Der Grund dafür ist simpel: Bei einer Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Mietwagen gibt es Tickets oder Rechnungen, die die Fahrtkosten exakt belegen. Nutzen Reisende hingegen ihren privaten Pkw oder einen Firmenwagen, ist das nicht der Fall, und die Kosten müssen anders rekonstruiert werden.
Verkehrsmittel
Art der Fahrtkostenerstattung
Flugzeug
Erstattung in voller Höhe
Zug, Bahn, Bus
Erstattung in voller Höhe
Taxi
Erstattung in voller Höhe
Mietwagen
Erstattung in voller Höhe
Eigener PKW
Kilometerpauschale oder Kilometersatz
Dienstwagen
Kosten zahlt der Arbeitgeber ohnehin
Fahrten mit dem privaten Pkw richtig abrechnen
Übernachtungskosten
Während einer Dienstreise kommen die Mitarbeiter:innen in der Regel in Hotels oder Ferienwohnungen unter. Die Kosten für die Übernachtung können im Zuge der Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Eine Voraussetzung dafür, dass die Kosten vollumfänglich übernommen werden, ist die Vorlage einer entsprechenden Rechnung für die Unterkunft oder eines Eigenbelegs. Wie hoch der Preis für eine Übernachtung maximal sein darf und welche Bestimmungen für Hotels und Ferienwohnungen gelten, sollte in der Reiserichtlinie Ihres Unternehmens geregelt sein. Um Buchungen ausserhalb der Richtlinie von vornherein zu umgehen und für eine höhere Compliance zu sorgen, können Sie als Arbeitgeber mit einer automatisierten Richtlinie arbeiten. Was das ist und wie das funktioniert, erklären wir Ihnen in unserem Guide zum Thema Reiserichtlinien für Geschäftsreisen.
Verpflegungsmehraufwand
Exemplarische Verpflegungspauschalen im Überblick:
Verpflegungsart
Tagegeld als Verpflegungsmehrkosten
Frühstück
CHF 15
Mittagessen
CHF 15 bis CHF 30
Abendessen
CHF 30 bis CHF 35
Beispiel: wie die Spesenabrechnung funktioniert
- Zugticket für Hin- und Rückfahrt (1. Klasse): CHF 157
- Anreisetag (ganzer Tag): Mittag- und Abendessen CHF 15 + CHF 30 = CHF 45
- Ganze Tage (Mittwoch und Donnerstag): CHF 15 (Mittagessen) + CHF 30 (Abendessen) = CHF 45 pro Tag
- Abreisetag (halber Tag): Mittagessen CHF 15 (kein Abendessen, da Rückreise).
- Übernachtungskosten laut Hotelrechnung: 3 x CHF 208 € = CHF 624
Reisenebenkosten
- Trinkgelder
- Repräsentationsausgaben (z. B. Geschäftsessen)
- Gepäckträger, Garderobengebühren
- Telefon- und Internetgebühren
- Maut- und Parkgebühren
- Eintrittsgelder für dienstliche Veranstaltungen
- Portokosten
Wer zahlt am Ende was? – gesetzliche Spesen, steuerfreie Rückerstattung & Co.
Reisekosten, die während einer Dienstreise für Fahrten und Übernachtungen entstehen, sowie sämtliche Reisenebenkosten können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer:innen steuerfrei zurückerstatten, sofern der Reisekostenabrechnung ein Zahlungsbeleg beiliegt. Aus steuerlicher Sicht gelten die getätigten Ausgaben dann als Betriebsausgaben und können beim Steueramt geltend gemacht werden. Sämtliche Kosten für Mahlzeiten und Co. werden häufig über Verpflegungspauschalen abgewickelt. Der Arbeitgeber kann die hierdurch entstehenden Kosten ebenfalls bei der Steuer geltend machen. Noch einfacher rekonstruieren und abwickeln lassen sich die Reisekosten, indem Sie das Ausgabenmanagement über eine Software-Lösung abbilden. So läuft die Verwaltung aller Rechnungen und Reisekosten über eine einzige Plattform. Das wiederum spart eine Menge mühsame Zettelwirtschaft und bringt maximale Transparenz und Übersichtlichkeit – für Reisende, Reise-Manager:innen, Buchhalter:innen und in letzter Konsequenz auch fürs Steueramt.
Wichtig: Was muss ich bei der Reisekostenabrechnung beachten?
FAQ – häufige Fragen zur Reisekosten- & Spesenabrechnung
Wie rechnet man Dienstreisen ab?
Wie hoch ist die Reisekostenpauschale?
Wie rechnet man Spesen richtig ab?
Ist eine Firma verpflichtet, Spesen zu zahlen?