Ihr Leitfaden zur Sicherheit auf Geschäftsreisen

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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Dienstreisen – das müssen Sie wissen

Als Arbeitgeber haben Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmer:innen eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie dient dem Schutz des Wohlbefindens aller Mitarbeitenden und umfasst sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit. Zu einer besonderen Herausforderung wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wenn ein:e Mitarbeiter:in eine Dienstreise antritt – denn dann müssen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden, die weit über das gewohnte Arbeitsumfeld hinausreichen. Wir zeigen, worauf es bei der Sorgfaltspflicht im Dienstreise-Kontext ankommt, welche Massnahmen Sie als Arbeitgeber ergreifen sollten und wie Sie in 4 Schritten eine unternehmenseigene Richtlinie für die Fürsorgepflicht bei Dienstreisen erstellen. 

Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

In Deutschland ist jeder Arbeitgeber per Gesetz zur Fürsorge gegenüber seinen Arbeitnehmer:innen verpflichtet. Die sogenannte Fürsorgepflicht ist als Nebenpflicht Teil eines jeden Arbeitsvertrags – auch wenn sie darin nicht explizit genannt oder weiter ausgeführt wird. Einfach gesagt, stellt die Fürsorgepflicht sicher, dass sich Unternehmen um die Sicherheit, die Gesundheit und das allgemeine Wohlergehen ihrer Mitarbeiter:innen kümmern und Massnahmen ergreifen, um diese zu gewährleisten. 
Die konkreten Schutz-, Sorgfalts- und Risikopräventionsmassnahmen können dabei ganz verschieden aussehen und ein breites Spektrum abbilden, z. B.: 
  • Arbeitssicherheit durch Zertifizierung und Wartung von Maschinen 
  • Arbeitsschutz durch angemessene Kleidung 
  • Sichere Arbeitsstätte, z. B. durch Feuerschutz 
  • Stressprävention  
  • Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und Mobbing 
  • Bereitstellung von Lebensmitteln und Getränken 
  • u. v. m. 
Eine nähere Definition der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers samt Geltungsbereichen, Beispielen, Gesetzesgrundlagen und Praxis-Knowhow lesen Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema. 

Fürsorgepflicht im Kontext von Dienstreisen

In grossen Teilen beläuft sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers darauf, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Kolleg:innen wohlfühlen und frei (von Risiken) entfalten können. Aber: Die rechtlichen und moralischen Pflichten eines Unternehmens zur Fürsorge enden nicht an der Türschwelle des Büros oder der Grundstücksgrenze des Betriebsgeländes. Ganz im Gegenteil: Sie gelten, wann und wo immer ein:e Mitarbeiter:in eine Arbeitsleistung erbringt – z. B. auch auf Dienstreisen. Denn gerade beim Verlassen des gewohnten, sicheren Arbeitsumfeldes ist der proaktive Schutz der Arbeitnehmer:innen von besonderer Bedeutung und erfordert unter Umständen zusätzliche Pläne, Richtlinien und Massnahmen seitens des Arbeitgebers. 
Im Kontext von Geschäftsreisen bedeutet die Fürsorgepflicht vereinfacht gesprochen, dass die Reisenden sich jederzeit und überall auf der Welt darauf verlassen können, dass das Unternehmen ihnen den Rücken freihält, sie mit relevanten Informationen versorgt und im Fall der Fälle eine Ansprechperson sowie einen Plan B und C bereithält. Eine umfassende Richtlinie zur Erhaltung der Fürsorgepflicht auf Dienstreisen hilft dabei, potenzielle Risiken entweder rechtzeitig aufzuzeigen, zu vermeiden und beseitigen oder in letzter Instanz schnell und angemessen darauf zu reagieren. 
Mann Im Anzug Begruesst Kollegen Neu

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Reisenden auf Geschäftsreisen schützen können.

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Herausforderungen kennen & Verantwortliche festlegen

Wenn Mitarbeiter:innen zu beruflichen Zwecken verreisen, verlassen sie ihr gewohntes Umfeld und damit auch ein Stück weit den direkten Einfluss- und Wirkungsbereich des Arbeitgebers. Das macht die Fürsorgepflicht bei Dienstreisen zu einer komplexen Angelegenheit – insbesondere bei Auslandsaufenthalten. Eine gute Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partner:innen sind deshalb unerlässlich. 
Grundsätzlich sind die Probleme, die im Kontext einer Geschäftsreise auftreten können, sehr vielseitig. Denkbar sind z. B.: 
  • verpasste oder annullierte Flüge 
  • verlorene Dokumente
  • spontane Umbuchungen von Unterkünften 
  • Krankheitsfälle oder Unfälle 
  • Ausnahmesituationen im Zielland wie politische Unruhen oder Naturkatastrophen
Umso wichtiger ist es, dass der Arbeitgeber auf sämtliche Risikoszenarien vorbereitet ist und sich mit passgenauen Notfallplänen für den Ernstfall wappnet. Hierfür ist es unabdinglich, die Verantwortung auf mehrere Personen und/oder Abteilungen aufzuteilen. Von Reisemanager:innen über die Finanz- und HR-Abteilung bis hin zu Sicherheitsexpert:innen und Risikomanager:innen braucht es ein Team aus Spezialist:innen, die sich der Sache annehmen und Hand in Hand arbeiten, um die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers in der Theorie zu perfektionieren und die festgelegten Workflows jederzeit in der Praxis umsetzen zu können – zuverlässig, routiniert, flexibel und v. a. sofort.

Fürsorgepflicht vs. Travel Risk Management

Im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Dienstreisen fällt häufig auch der Begriff des Travel Risk Managements, zu Deutsch Reiserisikomanagement. Beide Konzepte sind eng miteinander verwoben, aber nicht identisch. 
  • Die Fürsorgepflicht ist die rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Strategie zur Minderung der Risiken für Mitarbeiter:innen auf Geschäftsreisen zu erforschen, planen und umzusetzen. Um ebendieser Sorgfaltspflicht nachzugehen, entwickeln Unternehmen Strategien und ergreifen Massnahmen. 
  • Das Travel Risk Management, auch Reiserisikomanagement, ist eine Strategie bzw. ein Prozess, der im Rahmen der Fürsorgepflicht anfällt. Im Zuge dessen wird bereits vor der Reise eine Risikobewertung durchgeführt, die Informationen zum Reiseziel sowie zur reisenden Person berücksichtigt und zueinander in Bezug setzt. Weiterhin werden Prozesse entwickelt, um etwaige Sicherheitsrisiken während der Reise zu minimieren oder schnellstmöglich zu beseitigen bzw. umgehen, darunter Dienstreiseversicherungen, Evakuierungspläne u. v. m. 
Kurzum: Ein qualitatives Reiserisikomanagement ist einer der zentralen Prozesse, um eine Dienstreise sicher zu gestalten und den Schutz der Reisenden zu gewährleisten – und damit fester Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Geschäftsreisen. Die Kooperation mit einem professionellen Reiserisikomanagement-Unternehmen kann hierbei eine enorme Erleichterung darstellen. 

Massnahmen zur Sorgfaltspflicht bei Geschäftsreisen

Mann in Businesskleidung steht am Bahnsteig und schaut auf sein Handy.
Viele Unternehmen tun sich schwer damit, einen konkreten Plan für die Sorgfaltspflicht bei Reisen aufzustellen oder präzise Massnahmen im Sinne des Reiserisikomanagements zu formulieren. Das ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber die Definition der besagten Begriffe recht vage hält und wenig Orientierung bietet – von Richtlinien zur praktischen Umsetzung ganz zu schweigen. Höchste Zeit für einen Leitfaden, der Ihnen dabei hilft, einen eigenen Fahrplan für die Fürsorgepflicht zu entwickeln, der sich optimal an die Bedürfnisse und Werte Ihres Unternehmens anpassen lässt. Folgende Massnahmen sind dabei wichtig: 

Rechtliche Grundlagen

Machen Sie sich zuerst mit Ihren gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber vertraut. Die Sorgfaltspflicht an sich ist kein eigenständiges Gesetz, sondern geht auf verschiedene arbeitsrechtliche Gesetze und Normen zurück – darunter z. B. das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die Datenschutzgrundverordnung. 
Wie verhält es sich mit der maximal zulässigen Arbeitszeit auf Dienstreisen? Wann brauchen Reisende eine A1-Bescheinigung für die Entsendung? Wann ist eine Dienstreisegenehmigung erforderlich? Wie steht es überhaupt um das Arbeitsrecht im Ausland? All diese Fragen sind per Gesetz geregelt. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Pflichten nachkommen und dass Ihre Mitarbeiter:innen diese sowie ihre eigenen Rechte und Pflichten kennen. 
Tipp: Eine gute Anlaufstelle für weiterführende Informationen zur Rechtsgrundlage sind auch die Berufsgenossenschaften. Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk liefert z. B. auch Hilfestellungen für die praktische Umsetzung. Näheres zur Gesetzesgrundlage finden Sie ausserdem in unserem Blogbeitrag zum Thema Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Strategische Planung & Vorbereitung

Wie heisst es so schön? Vorsorge ist besser als Nachsorge. Für Dienstreisen gilt das in besonderem Masse: Hier ist eine gute Vorbereitung mehr als nur die halbe Miete. Je besser eine Reise geplant und vorbereitet wird, desto höher sind die Chancen eines reibungslosen Ablaufes. Beziehen Sie die Reisenden bei der Planung und Buchung der Dienstreise möglichst von Beginn an mit ein: Schenken Sie Ihnen das nötige Vertrauen, beherzigen Sie Ihre Wünsche und Präferenzen und lassen Sie ihnen gewisse Freiheiten bei der Auswahl und Buchung von Flügen, Zügen oder Mietwagen sowie Unterkünften. 
Tipp: Haben Sie ausserdem ein Auge darauf, dass sich die Umstände während der Reise und vor Ort nicht negativ auf die Arbeitsleistung der Mitarbeiter:innen auswirken – bspw. durch zu lange Reisezeiten bei Auslandseinsätzen, Lärmbelästigung im Hotel, eine schlechte Internetverbindung oder Platzmangel am Remote Arbeitsplatz oder ähnliches. 
Überführen Sie sämtliche Buchungen in einen detaillierten Reiseplan und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen alle notwendigen Dokumente für die Einreise zur Hand haben und wichtige Materialien und Informationen zur Reise jederzeit abrufen können – idealerweise gesammelt an einem Ort und mobil verfügbar. Als Arbeitgeber müssen Sie jederzeit wissen, wo sich Ihre Mitarbeiter:innen befinden. Die Anschrift der Unterkunft und des Einsatzortes am Reiseziel sowie die Kontaktdaten von Ansprechpersonen vor Ort gehören ebenso in den Reiseplan wie die persönlichen Daten der Reisenden. 
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Eine Reiserichtlinie, die Mitarbeiter:innen zu 100 % einhalten. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.

Risikobewertung & -prävention

Ein qualitatives Risikomanagement nimmt einen grossen Teil der Reisevorbereitung ein. Untersuchen Sie das Zielland bzw. den Zielort auf potenzielle Reiserisiken. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen über jede Besonderheit, die Auswirkungen auf die Reise und das Wohlbefinden der Reisenden haben könnte: 
  • politische Situation
  • Klima oder Naturphänomene 
  • gesellschaftliche oder kulturelle Gepflogenheiten 
  • Gesundheitsrisiken 
Auch persönliche Merkmale Ihrer Reisenden können unter Umständen zu Risikofaktoren werden – bspw. geschlechtliche, ethnische, religiöse und gesundheitliche Merkmale oder gar die sexuelle Orientierung. Nicht immer sind Sie als Arbeitgeber über diese Aspekte im Bilde. Sofern sie für die Reise bzw. das Reiserisiko relevant sind, liegt es im Sinne der Fürsorgepflicht aber in Ihrer Verantwortung, die Reisenden im Voraus darüber zu informieren. 
Entsteht durch die persönlichen Merkmale eines/einer Mitarbeiter:in ein Risiko, empfiehlt es sich womöglich, die Dienstreise abzusagen – diese Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitgebers und fällt unter dessen Weisungsrecht. Sie sollte aber idealerweise mit dem/der Reisenden gemeinsam getroffen werden.  
Sobald die Risikobewertung abgeschlossen ist, stehen präventive Massnahmen auf dem Plan, darunter bspw.: 
  • Dienstreiseversicherungen 
  • Impfungen für Auslandsaufenthalte
  • Anlaufstellen für die medizinische Versorgung 
  • Evakuierungsmöglichkeiten 
  • Schulungen zu Umgangsformen vor Ort 
  • Unterweisungen & Handlungsvorgaben für Notfälle jeder Art 

Kommunikation & Support

Kommunizieren Sie jederzeit offen mit Ihren Mitarbeiter:innen. Sorgen Sie dafür, dass Sie immer wissen, an wen Sie sich wenden und wo sie Hilfe in Anspruch nehmen können. Idealerweise nutzen Sie mehrere Kommunikationskanäle und stellen sicher, dass die Kontaktaufnahme rund um die Uhr möglich ist – und nie ins Leere läuft. Das heisst auch, dass eine Betreuung durch den/die zuständige Reisemanager:in allein im Normalfall nicht ausreicht. 
Während Ihre eigenen Mitarbeiter:innen nur zu gewissen Zeiten erreichbar sind, eröffnet Ihnen die Zusammenarbeit mit einem professionellen Reisemanagementunternehmen die Möglichkeit, Ihre Reisenden permanent betreut zu wissen: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Im Sinne der Fürsorgepflicht ist dieser lückenlose Support unerlässlich. 

Risikomanagement & Notfallpläne

Ein Ärzteteam bespricht Daten auf einem Tablet.
Um Arbeitnehmer:innen auf Dienstreisen weltweit zu schützen, brauchen Unternehmen ein intaktes Netzwerk aus Spezialist:innen. Das können Arbeitgeber allein faktisch nicht stemmen. Investieren Sie also in die Zusammenarbeit mit Organisationen oder Anbietern, die Ihre Mitarbeiter:innen vor Ort schützen, betreuen und versorgen können – bspw. in medizinischen oder persönlichen Notfällen. 
Damit alle Beteiligten sofort wissen, was zu tun ist, müssen das Risikomanagement und die dazugehörigen Notfallpläne schon vor der Abreise stehen. So können sich die Reisenden für den Ernstfall wappnen und wissen, wo genau sie Unterstützung erhalten und wie diese im Detail aussieht. Als Arbeitgeber stehen Sie bei Bedarf im ständigen Kontakt – sowohl mit Ihren Mitarbeiter:innen als auch mit den Anlaufstellen vor Ort. Sie müssen nicht selbst koordinieren, geben Ihren Arbeitnehmer:innen aber trotzdem die Sicherheit, die sie brauchen, und nicht zuletzt ein gutes Gefühl.

Auswertung & Reporting

Egal, wie eine Dienstreise verlaufen ist – reibungslos oder mit Zwischenfällen: Sie sollte im Nachgang ausgewertet und mit einem umfassenden Dienstreisebericht abgeschlossen werden. Nichts ist wertvoller für die Weiterentwicklung Ihres Reisemanagements als die realen Erfahrungswerte der Reisenden, gepaart mit Zahlen und Daten
Mit einem guten Reisemanagement-Tool läuft das faktengetriebene Reporting weitestgehend automatisiert. Zusammen mit den Berichten der Reisenden bildet es die Grundlage für die Planung und Abwicklung zukünftiger Reisen und trägt so dazu bei, die Reisesicherheit weiter zu optimieren: eine klassische Win-Win-Situation. 

So erstellen Sie eine Richtlinie für die Fürsorgepflicht

Am besten lässt sich die Fürsorgepflicht bei Dienstreisen einhalten, wenn eine unternehmenseigene Richtlinie alle relevanten Fragen klärt, Workflows skizziert und Informationen bereitstellt. Dies kann in einem separaten Fürsorgeleitfaden oder im Rahmen der Reiserichtlinie geschehen. So gehen Sie bei der Erstellung der Richtlinie vor: 
  1. Bewerten Sie Ihr aktuelles Reisemanagement: Was läuft gut, was könnte besser laufen? Beziehen Sie Reisende, Reisemanager:innen und andere Akteur:innen in die Bewertung mit ein, um alle relevanten Aspekte abzubilden. Prüfen Sie Ihr Travel- und Travel Risk Management ausserdem auf seine Aktualität, indem Sie es mit aktuellen Daten, Risikotrends und Sicherheitsstandards abgleichen. 
  2. Etablieren Sie ein Verfahren für die Reisevorbereitung: Welche Vorkehrungsmassnahmen sind vor einer Reise zu treffen? Erstellen Sie eine Richtlinie für den Buchungsvorgang, die Risikobewertung und die Risikoprävention. Automatisieren Sie Reisewarnungen und integrieren Sie sie in den Reiseplan. Prüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Angestellten. Stellen Sie sicher, dass alle Kontaktdaten sowie andere Infos zu den Reisenden aktuell und zugänglich sind. 
  3. Legen Sie Verantwortlichkeiten und Geltungsbereiche fest: Als Arbeitgeber brauchen Sie ein Team aus zuverlässigen Expert:innen, die Hand in Hand arbeiten – intern wie extern. Legen Sie eindeutig fest, wer wofür zuständig ist, und versorgen Sie die reisenden Mitarbeiter:innen mit den entsprechenden Infos und Kontaktdaten. Formulieren Sie ausserdem Geltungsbereiche: Risikopotenziale, Notfallpläne und Hilfsmassnahmen unterscheiden sich je nach Zielland – die Ansprechpersonen womöglich auch. 
  4. Integrieren Sie einen Notfallleitfaden: Im besten Fall bleiben Ihre Sorgfaltsvorkehrungen zum grossen Teil hypothetisch. Wenn nicht, ist es aber umso wichtiger, dass Sie souverän agieren. Das heisst konkret: Wenn etwas nicht nach Plan läuft, müssen Sie nicht lang überlegen, sondern haben sofort eine Lösung parat. Auch die Reisenden selbst sind für Ernstfälle geschult und können jederzeit einen Reisesupport kontaktieren sowie Infos zu Evakuierungsstellen oder der nächstgelegenen Botschaft mobil abrufen. 

Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Reisenden – wir unterstützen Sie dabei

Gesetzliche Fürsorgepflicht hin oder her – als Arbeitgeber hat die Sicherheit Ihrer Reisenden für Sie oberste Priorität. Wir von TravelPerk helfen Ihnen dabei, sie auch als solche zu behandeln. Mit unserer Komplettlösung für die Fürsorgepflicht bei Geschäftsreisen wickeln wir den gesamten Reisemanagementprozess mit Ihnen gemeinsam ab und legen dabei besonderen Fokus auf die Sicherheit Ihrer Reisenden.
Unsere Leistungen für die Fürsorgepflicht im Überblick:  
  • Vor der Reise: Wir informieren Sie über das Zielland, übermitteln Echtzeit-Updates an die Reisenden, beraten Sie zu Versicherungsschutz, Impfungen und Dokumenten und erstellen professionelle Reisepläne für jede Dienstreise, die Sie über TravelPerk buchen. 
  • Während der Reise: Risikogebiete werden automatisch identifiziert und Reisewarnungen versandt. Zudem unterstützen wir Sie mit Tracking-Optionen, 24/7-Support durch unsere Reiseexpert:innen sowie einem professionellen Notfall- und Krisenmanagement.  
  • Nach der Reise: Unser Reisereport trägt die wichtigsten Daten und Fakten zur Dienstreise übersichtlich zusammen und bringt Transparenz in Ihre Geschäftsreisen. Wir werten die Compliance Ihrer Richtlinie aus und bieten praktische Lösungen für die Reisekostenabrechnung – ganz ohne Papierkram. So können Sie Ihr Travel Management verbessern, während Ihre Mitarbeiter:innen sich schon auf die nächste Reise freuen. 

Two colleagues at a table having a conversation.

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