Reisekostenmanagement: Leitfaden für Ihr Spesenmanagement 2024

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Spesenrichtlinie: Wissenswertes für Arbeitgeber

Im Arbeitsalltag kommt es nahezu täglich vor, dass Arbeitnehmer:innen Ausgaben tätigen, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder sogar notwendig für die Ausübung dieser sind. Das ist z. B. der Fall, wenn Mitarbeiter:innen Geschäftsreisen buchen oder sich während ihrer Auswärtstätigkeit verpflegen. Die Kosten für all diese Ausgaben sollen die Arbeitnehmer:innen selbstverständlich nicht selbst tragen – sie werden in der Regel vom Arbeitgeber erstattet.
Je mehr Mitarbeiter:innen in einem Unternehmen tätig sind, desto unüberschaubarer werden auch die Kosten – und mit ihnen die Abrechnung und Rückerstattung. Eine Spesenrichtlinie hilft Unternehmen, die Kontrolle über derartige Ausgaben zu bewahren und sicherzustellen, dass die Erstattung reibungslos ablaufen kann. So entstehen keine unerwünschten Kosten – weder für den Betrieb noch für die Kolleg:innen.
Aber was genau sind eigentlich Spesen? Wie sieht eine Spesenrichtlinie bzw. ein Spesenreglement aus, was bringt ein solches Dokument und wie erstellt man es? Welche Spesenregelungen gibt es und was müssen Arbeitgeber bei der Spesenabrechnung beachten? All diesen und mehr Fragen gehen wir im Folgenden auf den Grund.

Was sind Spesen?

Als Spesen bezeichnet man die Kosten, die für Mitarbeiter:innen durch ihre Tätigkeit im Unternehmen entstehen – also Ausgaben im Auftrag oder Sinne des Arbeitgebers. Das prominenteste Beispiel hierfür sind Reise- und Reisenebenkosten: z. B. für Flugtickets, Hotelaufenthalte, Mietwagengebühren, Taxifahrten während der Dienstreise oder Verpflegungsmehraufwendungen. Je nach Definition umfasst der Spesenbegriff aber auch noch andere Ausgabenkategorien – bspw. Bewirtungskosten, die nicht im Kontext einer Dienstreise entstehen, sowie Auslagen für Büromaterialien, Teilnahmegebühren für Schulungen und Workshops und andere vergleichbare Investitionen, die Mitarbeiter:innen tätigen, um ihrem Beruf und den damit verbundenen Aufgaben nachgehen zu können.
Hin und wieder kommt bei der Verwendung des Wortes „Spesen“ Verwirrung über die genaue Bedeutung auf. Das liegt daran, dass der Begriff gern als Synonym für Reisekosten oder auch für Verpflegungsmehraufwendungen genutzt wird. Dabei stammt „Spesen“ vom italienischen „spesa“ ab – und das bedeutet „Aufwand“. Zu den Spesen zählen deshalb verschiedene Ausgaben, bspw. für:
  • Transport (An- & Abreise bzw. Mobilität bei Auswärtstätigkeiten)
  • Unterkunft 
  • Verpflegung bzw. Verpflegungsmehrkosten
  • Bewirtung – z. B. auch von Kund:innen oder Geschäftspartner:innen 
  • Weiterbildungsmaterialien & -massnahmen
  • Gebühren – z. B. für Firmenkreditkarten oder Mobilfunk im Ausland
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Was ist eine Spesenrichtlinie?

Eine Spesenrichtlinie bringt Klarheit in das oft undurchschaubare Spesenmanagement, indem sie festhält, wie das Unternehmen Spesen definiert und mit ihnen umgeht. Sie gibt Auskunft darüber, … 
  1. welche Ausgaben als Spesen gefasst werden – zusätzlich zu den oben genannten Kosten können z. B. auch Parktickets, Hotelparkplätze, Gebühren für ein besseres WLAN, ein Wasch- und Bügelservice o. ä. übernommen werden.
  2. welche Höchstbeträge für die Spesen gelten – bspw. für Übernachtungskosten oder Bewirtungskosten. Budgetgrenzen hängen häufig von Faktoren wie der Position im Unternehmen oder dem Zielland der Reise ab.
  3. welche sonstigen Einschränkungen für die Spesen gelten – so kann der Arbeitgeber bspw. festlegen, dass Taxifahrten nur übernommen werden, wenn Bus und Bahn keine adäquate Alternative darstellen. 
  4. welche Ausgaben per se nicht erstattungsfähig sind – hier empfiehlt es sich, mit Beispielen zu arbeiten und insbesondere solche Kosten aufzuführen, die in der Vergangenheit häufig zu Missverständnissen geführt haben. 
  5. welche Rechte und Genehmigungsprozesse es gibt – vielleicht kann nur ein ausgewählter Personenkreis seine Ausgaben direkt geltend machen, während andere Mitarbeiter:innen zunächst Anträge stellen müssen. 
  6. wie die Zahlung erfolgt – z. B. über Firmenkarten, Vorschüsse vom Arbeitgeber, auf Rechnung oder durch Auslagen der Mitarbeiter:innen.
  7. wie die Spesenabrechnung läuft – sprich, welche Dokumente in welcher Form und wo eingereicht werden müssen, welche Deadlines gelten und wie die Rückerstattung von Auslagen abläuft.

Unterschied: Spesenrichtlinie & Spesenreglement

Der Begriff Spesenrichtlinie wird häufig auch synonym mit dem Begriff „Spesenreglement" genutzt. Das Spesenreglement dient dabei aber nicht nur internen Zwecken, sondern ist ein von der jeweiligen kantonalen Steuerbehörde genehmigtes Dokument zum Umgang mit Spesen im Unternehmen. Das vereinfacht die gesetzlich vorgeschriebene Auslagenerstattung und gibt Arbeitgebern zusätzlich Rechtssicherheit. Im Grunde sind die Spesenrichtlinie und das Spesenreglement aber ähnliche Dokumente, die den Umgang mit Auslagen im Unternehmen regeln.
Es ist oft sinnvoll, ein Spesenreglement aufzusetzen, weil beim Spesenmanagement kantonale Richtlinien mit unternehmensspezifischen Regelungen kombiniert werden. Eine Richtlinie zum Umgang mit Spesen ist in jedem Fall sinnvoll: Gemäss Art. 327a Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) sind Arbeitgeber in der Schweiz zwar dazu verpflichtet, Auslagen im Rahmen der Berufsausübung zu erstatten, aber es gibt keine einheitlichen Regelungen zur Höhe und Form der Erstattung. 

Nutzen der Richtlinie für Unternehmen & Mitarbeiter:innen

Licht ins Dunkel bringen – das ist wohl der zentrale Zweck einer Spesenrichtlinie. So allgemein gefasst lässt sich das allerdings auf jede Art von Unternehmensrichtlinie übertragen. Worin liegt also der konkrete Nutzen einer eigenen Spesenrichtlinie bzw. eines Spesenreglements?
  • Bessere Kostenkontrolle: Die Richtlinie legt fest, wer für was wie viel Geld ausgeben darf – das senkt das Risiko unkontrollierbarer Ausgaben. 
  • Gleiches Verständnis: Die klare, verständliche Ausformulierung räumt Missverständnisse aus dem Weg und schafft einen Konsens über die Definition von und den Umgang mit Spesen.
  • Mehr Unabhängigkeit: Auf den ersten Blick mag eine Spesenrichtlinie wie eine Restriktion wirken, dabei befähigt sie Mitarbeiter:innen, im Rahmen der Vorgaben eigenständig zu agieren, und fördert so ihre Unabhängigkeit. 
  • Weniger Arbeit: Klare Regeln reduzieren den Arbeitsaufwand. Wo eindeutige Infos vorhanden sind, kommen weniger Rückfragen und Fehler auf, wodurch wiederum weniger Support- und Korrekturarbeiten anfallen. 
  • Höhere Effizienz: Dank vorgegebener Workflows landen Anträge und Rechnungen direkt an der richtigen Stelle – idealerweise auch noch im richtigen Format. Das steigert die Effizienz, insbesondere wenn es digital abläuft. 
  • Permanente Verfügbarkeit: In der Richtlinie können die Mitarbeiter:innen alle wichtigen Infos zum Spesenmanagement jederzeit nachlesen – digital und idealerweise auch mobil, sodass sie von überall darauf zugreifen können.
  • Rechtskonforme Spesenregelung: Durch ein vom jeweiligen Kanton geprüftes und genehmigtes Spesenreglement sichern sich Arbeitgeber bei der Spesenabrechnung steuerrechtlich ab.

Wie sollte eine Spesenrichtlinie aussehen?

Damit eine Spesenrichtlinie ihren Zweck bestmöglich erfüllt, sollten bei der Erstellung einige Kriterien beherzigt werden. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst:
  1. Klare Strukturierung: Gliedern Sie das Reglement nach Spesenkategorien wie Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Dies erleichtert den Mitarbeitenden das Verständnis und die Anwendung.
  2. Relevante und prägnante Informationen: Halten Sie das Dokument kurz und konzentrieren Sie sich auf wesentliche Punkte, um sicherzustellen, dass es gelesen und verstanden wird. Die Einbindung von Stakeholdern kann helfen, notwendige Informationen von überflüssigen Details zu trennen.
  3. Klare Formulierungen statt kompliziertes Behördendeutsch: Sprechen Sie die Sprache der Mitarbeiter:innen und stellen Sie so sicher, dass jede:r versteht, was gemeint ist. Ein gutes Regelwerk beantwortet Fragen, ohne dabei neue aufzuwerfen. Wählen Sie hierfür einfache Formulierungen und praxisnahe Beispiele. 
  4. Je aktueller die Richtlinie, desto höher die Compliance: Insbesondere Budgetobergrenzen sollten regelmässig geprüft und angepasst werden – sei es, weil sich die finanzielle Situation des Unternehmens ändert oder weil z. B. Flugpreise oder Übernachtungskosten steigen.
  5. Genehmigung durch die Steuerbehörden: Ein von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement bietet Rechtssicherheit und wird in der Regel auch von anderen Kantonen anerkannt. Das erleichtert die steuerliche Handhabung der Spesenabrechnungen.

Spesenrichtlinie vs. Reisekostenrichtlinie – was ist was?

Geschäftsreisende mit Smartphone schaut sich am Flughafen um.
Reisekosten sind ein Teil der Spesen – zugegebenermassen der wohl grösste und wichtigste Teil. Die Reisekostenrichtlinie behandelt sämtliche Ausgaben, die im Zuge einer Geschäftsreise anfallen und erklärt, wie die Reisekostenabrechnung läuft, während die Spesenrichtlinie darüber hinaus auch andere Spesen, wie Kosten für Büromaterialien oder Weiterbildungsmassnahmen, beinhaltet.
Als Arbeitgeber haben Sie bei der Handhabung der Richtlinien verschiedene Optionen. Sie können zwei getrennte Regelwerke verfassen, ein gemeinsames Dokument erstellen, das als Spesen- und Reisekostenrichtlinie dient, oder die Reisekostenrichtlinie in die allgemeine Reiserichtlinie integrieren und die Spesenrichtlinie separat führen. Entscheiden Sie sich für getrennte Dokumente, können Sie Dopplungen vermeiden, indem Sie an den entsprechenden Stellen – z. B. bei Transport-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten – auf die Reisekostenrichtlinie verweisen, statt alle Regelungen nochmal im Detail aufzuführen. 
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Was macht erfolgreiche Reiserichtlinien aus? Erfahren Sie, wie Sie verständliche Richtlinien erstellen und Kontrollen automatisieren.

Vorteile eines Spesenreglements

Entscheiden Sie sich für ein Spesenreglement, sollten alle Arten von Spesen – also auch die Reisekosten – darin aufgeführt sein. Arbeitgeber sind zwar nicht dazu verpflichtet, ein behördlich abgesegnetes Spesenreglement einzuführen, es bietet aber einige Vorteile:
  • Auszahlung von Pauschalspesen: Wenn Ihr Unternehmen Pauschalspesen, z. B. als Kilometergeld, an Mitarbeitende auszahlt, stellen Sie sicher, dass die Pauschalen von der jeweiligen Steuerbehörde anerkannt werden.
  • Regelmässige Spesenabrechnungen: Bei Unternehmen, in denen regelmässig Spesen anfallen, insbesondere bei Aussendienstmitarbeitenden oder Führungskräften, kann ein genehmigtes Spesenreglement den administrativen Aufwand reduzieren.
  • Interkantonale Anerkennung: Ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement wird in der Regel auch von anderen Kantonen anerkannt. Das ist besonders vorteilhaft für Unternehmen mit Mitarbeitenden in verschiedenen Kantonen, da es die steuerliche Handhabung der Spesenabrechnungen erleichtert.
Ob ein Spesenreglement sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, welchen Stellenwert Geschäftsreisen in Ihrem Unternehmen einnehmen, wie breit der Spesenbegriff bei Ihnen gefächert ist und inwieweit Mitarbeiter:innen überhaupt selbstständig Ausgaben tätigen. 

Spesenrichtlinie erstellen – so geht’s

Wir wissen jetzt, welche Fragen Spesenrichtlinie bzw. Spesenreglement klären, wie sie aussehen sollten, welchen Nutzen sie bieten und von welchen Spesenregelungen Arbeitgeber für das unternehmenseigene Spesenmanagement Gebrauch machen können. Bleibt nur noch zu klären, wie Sie bei der Erstellung einer solchen Richtlinie Schritt für Schritt vorgehen:
  1. Bilden Sie ein Team aus kompetenten und erfahrenen Kolleg:innen von HR über das Finanzteam bis hin zu Reisemanager:innen. Auch Mitarbeitende, die bei der täglichen Arbeit viel mit Spesenprozessen zu tun haben, sollten als Stakeholder:innen vertreten sein. 
  2. Legen Sie den Geltungsbereich der Richtlinie fest für welche Abteilungen oder Positionen ist sie im Besonderen gedacht? Welche Fragestellungen beantwortet sie? Welche Informationen lässt sie offen und wo können die Mitarbeiter:innen diese stattdessen finden?
  3. Nennen und erläutern Sie die erstattungsfähigen Ausgaben – legen Sie Ausgabenlimits und potenzielle Einschränkungen fest und kommunizieren Sie diese kurz und prägnant, aber dennoch so, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind. 
  4. Liefern Sie auch Beispiele für Ausgaben, die nicht erstattungsfähig sind – differenzieren Sie hierbei zwischen Spesen, die Sie als Unternehmen nicht zurückzahlen, die aber steuerlich geltend gemacht werden können, und Ausgaben, die nicht als betrieblich eingestuft werden. 
  5. Arbeiten Sie Genehmigungsprozesse aus – machen Sie deutlich, wann Ausgaben z. B. eine Antragstellung erfordern und wann sie in eigenem Ermessen getätigt werden können. Richten Sie klare Workflows sowie Zuständigkeitsbereiche mit festen Verantwortlichen ein. Auch Vertretungen für den Fall einer Abwesenheit sollten hier zu finden sein.  
  6. Klären Sie, wie die Dokumentation der Ausgaben erfolgt – sämtliche Belege, ob Rechnung oder Quittung, müssen eingereicht werden. Wie und binnen welcher Zeit muss der Nachweis erfolgen? In welcher Form sind die Belege vorzulegen? Was passiert, wenn ein Nachweis fehlt? 
  7. Legen Sie Zahlungsmethoden und Rückerstattungsrichtlinien fest – welche Zahlungsmittel sollen die Mitarbeiter:innen bevorzugt verwenden? Welche erfordern eine explizite Genehmigung? Wie läuft die Rückerstattung und wie genau sieht die Spesenabrechnung aus? 
  8. Überwachen Sie die Richtlinie und den Umgang mit ihr – beziehen Sie die Erfahrungen der Mitarbeiter:innen in die Bewertung ein. Prüfen Sie die Compliance und halten Sie die Richtlinie immer auf dem neuesten Stand.
Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) gibt regelmässig Mustervorlagen für Spesenreglemente für Unternehmen und Non-Profit-Organisationen heraus. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Spesenrichtlinie behördlich bewilligen lassen möchten, können diese Mustervorlagen dabei helfen, klare und transparente Regelungen für die Erstattung von Auslagen in Ihrem Unternehmen festzulegen.

Pro-Tipp: Software-Lösungen für Spesen und Co.

Egal, wie gut Sie vorbereitet sind: Das Spesenmanagement bleibt eine komplizierte Angelegenheit. Um gesetzestreu zu handeln und die volle Kontrolle über sämtliche Kosten zu behalten, braucht es die richtlinienkonforme Mitarbeit aller Beteiligten – und zwar in jedem einzelnen Schritt von der Entstehung der Kosten über die Zahlung und Dokumentation bis zur Rückerstattung und Archivierung. Tun Sie sich und Ihren Mitarbeiter:innen also einen Gefallen und gestalten Sie den Prozess so einfach und intuitiv wie möglich – mit einer Software-Lösung für Ihr Spesenmanagement.
Moderne Spesen-Tools helfen Ihnen dabei, Ihre Spesenrichtlinie zu automatisieren und in den digitalen Kontext zu übertragen. Auch die Abwicklung erfolgt einfach digital – egal, ob vom Laptop oder vom Handy per App. Selbst wenn Entscheider:innen mal abwesend sind, kann das Spesenmanagement so weiterlaufen. Über die Software können Sie:
  • Rechnungen bezahlen 
  • Rückerstattungen veranlassen 
  • Pauschalen berechnen und auszahlen 
  • Firmenkreditkarten einrichten und nutzen 
  • Belege scannen, einreichen und archivieren 
  • Ausgaben gruppieren und in aufschlussreiche Berichte überführen
Das senkt die Fehleranfälligkeit, beschleunigt die Prozesse, steigert die Effizienz und bringt Leichtigkeit in Ihre Finanzen und Zufriedenheit für Ihre Mitarbeiter:innen. Für noch mehr Komfort lassen sich Apps für die Spesen- und Reisekostenabrechnung wie Pleo, Yokoy, Circula und Co. nahtlos mit Ihren Lieblingstools für Steuern, Finanzen, Personalwesen und Travel Management verknüpfen – z. B. auch mit TravelPerk. Auf diese Weise können Sie Ihr Reise-, Reisekosten- und Spesenmanagement kinderleicht miteinander kombinieren und so auf ein neues Komfort- und Effizienz-Level bringen.
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FAQ – häufige Fragen zur Spesenrichtlinie

Was gehört alles zu den Spesen?

Ist die Spesenerstattung in der Schweiz Pflicht?

Wie stelle ich Spesen in Rechnung?

Wie hoch sind die Beträge für Spesen pro Tag in der Schweiz?

Welche Spesen sind AHV-pflichtig?

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