Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Unternehmen: So sparen Sie Reisekosten

Holen Sie sich die Mehrwertsteuer auf Ihre Reisekosten zurück und reduzieren Sie Ihre Ausgaben – um bis zu 8,1 % bei Reisen in der Schweiz und bis zu 27 % bei Geschäftsreisen in EU-Länder. Mit unserer effizienten und einfachen Vorsteuer-Lösung verschenken Sie kein Geld mehr.
Ihre Angaben werden nur zu Demozwecken verwendet. Hier zur Datenschutzerklärung.
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Warum sich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Reisekosten lohnt

Unternehmen verlieren jedes Jahr erhebliche Beträge, weil sie die Mehrwertsteuer auf Reisekosten nicht zurückfordern. Der Grund: Die Mehrwertsteuererstattung für Dienstreisen erscheint oft kompliziert – die Vorschriften der Eidgenössischen Steuerverwaltung und internationaler Finanzbehörden wirken abschreckend.
Dabei kann die Rückforderung so einfach sein: Mit der Mehrwertsteuer-Lösung von TravelPerk vermeiden Sie lange und komplizierte Rückforderungsprozesse. So sparen Sie bis zu 8,1 % Ihres Reisekosten bei Dienstreisen innerhalb der Schweiz – und bis zu 27 % bei Auslandsreisen in EU-Länder. 
Wir helfen Ihrem Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf Reisekosten mühelos einzufordern und so Kosten zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Mit unserer einfachen Lösung zum Vorsteuerabzug holen Sie mehr aus Ihrem Reisebudget.

Sparen Sie die Mehrwertsteuer & reisen Sie effizienter – mit TravelPerk

Sie sind unsicher, was Sie genau zahlen müssen, was Sie zurückfordern können oder wie Sie eine gültige Rechnung erhalten? Wir stehen Ihnen zur Seite. Mit unserer grossen Auswahl an Mehrwertsteuer-freundlichen Buchungen legen wir den Grundstein für eine unkomplizierte Mehrwertsteuer-Rückerstattung – egal, ob für Flüge, Übernachtungen, Mietwagenbuchungen oder Zug- und Taxifahrten.  
Mit unserem praktischen Mehrwertsteuerrechner ermitteln Sie genau, wie viel Geld Sie zurückerhalten können. TravelPerk unterstützt Sie bei diesem Prozess und übernimmt alle Formalitäten für Sie. Wir holen für Sie gültige Rechnungen von Anbietern ein, damit Sie kein Geld verschenken.
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Holen Sie sich Ihre Mehrwertsteuer auf Dienstreisen zurück!

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Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug & Co. einfach erklärt – Ihre Rechte & Pflichten in Kürze

  • Als Unternehmen beziehen Sie beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von den Endverbraucher:innen. Diese leiten Sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiter. Mittels Selbstdeklaration reichen Sie vierteljährlich oder monatlich eine Übersicht der zu zahlenden Mehrwertsteuer bei der ESTV ein. 
  • Wenn Sie selbst Geschäftsausgaben tätigen – z. B. für Dienstreisen –, zahlen Sie ebenfalls eine Mehrwertsteuer. Diese wird auch Vorsteuer genannt und kann bei der ESTV per Vorsteuerabzug zurückgeholt werden. 
  • Auch Steuern, die Sie im Ausland entrichtet haben, können Sie zurückfordern: Die Vergütung beantragen Sie beim jeweiligen Land bzw. bei der dortigen Steuerbehörde. 
  • Die Steuersätze für die Mehrwertsteuer variieren von Land zu Land. In der Schweiz liegt der Normalsatz bei 8,1 %. In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer z. B. 19 %, in Österreich und Frankreich 20 % und in Italien 22 %.
  • Für einige Leistungen und Güter gelten reduzierte Steuersätze, bspw. für Güter Nahrung, Medikamente und andere Güter des täglichen Bedarfs. Diese werden in der Schweiz mit 2,6 % besteuert. Für Beherbergungen inkl. Frühstück gilt ein Sondersatz von 3,8 %.  

Einfach registrieren & Geschäftsreisemanagement revolutionieren

Die Rückforderung der Mehrwertsteuer ist so einfach wie nie zuvor. Selbst bei Auslandsreisen muss Ihr Unternehmen nicht einmal im jeweiligen Land registriert sein, um die Vorsteuer zurückzuholen! Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Rückforderung – schnell und simpel. Unsere Expert:innen ermitteln mit Ihnen gemeinsam, was Sie an Reisekosten sparen können und wie Sie dieses Geld zurückerhalten.
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Ermitteln Sie Ihre möglichen Ersparnisse

Erfahren Sie, wie viel Umsatzsteuer Sie von Ihren Geschäftsreisekosten zurückfordern können. Kontaktieren Sie uns und fangen Sie an, bares Geld zu sparen.
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FAQ – häufige Fragen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Reisekosten

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Vorsteuer?

Sind Reisekosten steuerpflichtig?

Kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern, wenn ich nicht für die Mehrwertsteuer registriert bin?

Benötige ich für die Rückforderung einen Steuerbeleg?

Kann ich die Mehrwertsteuer auch für Auslandsreisen einfordern?

Kann ich die Mehrwertsteuer für Übernachtungskosten zurückfordern?

Kann ich die Mehrwertsteuer auf Essen und Alkohol für Mitarbeitende zurückfordern?

Was ist der Vorsteuerabzug und wie funktioniert er?

Wie läuft die Mehrwertsteuer-Rückerstattung mit TravelPerk?

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