Die Bahn verspätet sich – das können Sie vor Ort tun
- Ab einer Verspätung von 20 Minuten können Sie eine andere Zugverbindung zu Ihrem Zielbahnhof nutzen – entweder über die gleiche oder eine andere Streckenführung.
- Auch wenn Sie Ihren geplanten Anschluss aufgrund einer Verspätung nicht erreichen, können Sie Ihre Fahrt mit einem anderen Zug fortsetzen, der Sie ebenfalls zu Ihrem Zielbahnhof bringt.
- Fällt Ihr Zug aus, so können Sie ebenfalls eine andere Verbindung nutzen. Die Zugbindung entfällt automatisch.
- Fällt Ihr Zug aus und der Eisenbahnbetreiber kann Sie innerhalb von 100 Minuten nicht über Möglichkeiten zur Weiterreise informieren, so können Sie andere Verkehrsmittel für die Weiterfahrt nutzen (etwa Reisebus, andere Bahnunternehmen) – diese Maßnahme können Sie sich erstatten lassen.
- Ab einer Verspätung von 60 Minuten können Sie von der Reise zurücktreten und sich den Preis Ihrer Fahrkarte erstatten lassen. Auch ein Reiseabbruch unterwegs ist möglich, wenn die Reise aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist.
Fahrgastrechte – das gilt seit Juni 2023
In diesen Fällen gibt es keine Entschädigung
- außergewöhnliche Umstände vorherrschen (etwa Unwetter, Naturkatastrophe etc.).
- Verspätung oder Zugausfall durch Dritte verursacht werden (Personen im Gleis, Vandalismus und Sabotage).
- der Fahrgast selbst schuld ist (Zug verpasst).
Entschädigung bei Zugverspätung am Zielbahnhof
- Ab 60 Minuten: 25 % Entschädigung
- Ab 120 Minuten: 50 % Entschädigung
Recht auf Weiterfahrt mit einem anderen Zug
- Ihre Reise bei nächster Gelegenheit mit einem anderen Zug fortzusetzen. Dieser kann auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke fahren, solange er Sie an Ihren Zielbahnhof bringt.
- Die Reise zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wenn Sie dadurch Ihre Verspätung am Zielbahnhof reduzieren können.
Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln
Recht auf Nichtantritt oder Abbruch der Reise
- Sie verlassen den Zug früher und lassen sich den nicht genutzten Teil der Fahrstrecke erstatten
- oder Sie brechen die Reise unterwegs ab, weil diese aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, und fahren zu Ihrem Startbahnhof zurück – in diesem Fall können Sie sogar den kompletten Fahrpreis erstattet bekommen.
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FAQ – Häufige Fragen zur Bahn-Verspätung
Aus diesem Grund sind für Reisende im Nahverkehr wohl eher die Fahrgastrechte für die Weiterfahrt relevant, und auch hier gilt:-Ab 20 Minuten Verspätung oder bei Zugausfall darf ein anderer Zug genutzt werden, der den Reisenden ebenfalls an seinen Zielbahnhof bringt.-Es ist sogar möglich, einen Zug der höheren Verkehrsklasse zu wählen (etwa ICE). In diesem Fall sollten Sie sich aber über die Regelungen des jeweiligen Bahnunternehmens informieren. Die Deutsche Bahn beispielsweise verlangt in diesem Fall den Erwerb einer entsprechenden Fahrkarte, deren Preis später erstattet werden kann.Wann zahlt die Bahn bei Verspätung?Die Bahn zahlt bei Verspätungen ab mindestens 60 Minuten. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt damit zusammen, ob der Fahrgast die Reise zu Ende bringt, abbricht oder erst gar nicht antritt. Im letzten Fall wird der vollständige Ticketpreis erstattet.Wie viel Erstattung bei 60 Min. Verspätung?Bei mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof steht dem Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises zu. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten sind es sogar 50 %.
Entscheidet sich der Fahrgast aufgrund der mehr als 60 Minuten Verspätung dazu, seine Reise auf der Strecke zu unterbrechen, so kann er Geld für die nicht gefahrene Strecke zurückerhalten. Wird die Reise aufgrund der Verspätung nicht angetreten oder komplett abgebrochen und der Fahrgast kehrt zum Startbahnhof zurück, so kann der komplette Ticketpreis erstattet werden.An wen wende ich mich bei Entschädigungsfragen?Direkt vor Ort am Bahnhof oder im Zug können Sie sich an das Service-Personal des Bahnbetreibers wenden und sich über Ihre Möglichkeiten für eine Entschädigung informieren. Alternativ können Sie auch die zuständige Servicestelle des Bahnbetreibers kontaktieren, im Falle der Deutschen Bahn etwa ist das die Servicestelle Fahrgastrechte.Was ist, wenn ich wegen Verspätung den Anschlusszug verpasst habe?Wenn Sie wegen einer Verspätung, die durch das Bahnunternehmen verursacht wurde, Ihren Anschluss nicht erreichen, können Sie eine alternative Verbindung nutzen, d. h. Sie können in einen anderen Zug einsteigen, der Sie an den gleichen Zielbahnhof bringt.