Was ist die CSRD?
Was ist das Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Ziel der neuen Richtlinie ist es dabei vor allem, dem Greenwashing ein Ende zu setzen, die soziale Marktwirtschaft in der EU zu stärken und einen Präzedenzfall für globale Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
CSRD vs. NFRD – Unterschiede & Zusammenhang
- börsennotierte Unternehmen
- Banken
- Versicherungsgesellschaften
Woher weiß ich, ob die CSRD für mein Unternehmen gilt?
CSRD und NFRD – diese Vorgaben und Anforderungen gelten
Non-Financial Reporting Directive (NFRD)
Corporate Sustainibility Reportings Directive (CSRD)
Welche Unternehmen sind betroffen?
Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innenUnternehmen von öffentlichem Interesse: • börsennotierte Unternehmen• Banken• Versicherungs- gesellschaften
Unternehmen, die mind. 2 der folgenden Kriterien erfüllen:• 250+ Mitarbeiter:innen• 40+ Mio. € Nettojahresumsatz• 20+ Mio. € BilanzsummeBörsennotierte KMUs, ausgenommen:• Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Angestellten • weniger als 700 Tsd. € Jahresumsatz• weniger als 350 Tsd. € BilanzsummeNicht-EU Unternehmen mit:• einem Umsatz von über 150 Mio. € in EU-Ländern• Tochtergesellschaften und Zweigstellen in der EU Unternehmen mit Wertpapieren (Aktien oder Anleihen), die an einem EU-Markt notiert sind
Wann tritt die Richtlinie in Kraft?
Trat am 01. Januar 2017 für Unternehmen in Kraft
• Ab Januar 2024: Für alle großen Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen• Ab Januar 2025: Für alle großen Unternehmen, die noch nicht von der NFRD erfasst wurden• Ab Januar 2026: Für alle kapitalmarktorientierten KMUs (Aufschub bis 2028 möglich)
Wie viele Unternehmen sind EU-weit betroffen?
Ca. 11.700
Ca. 50.000
Was muss berichtet werden?
U. a. Informationen über:• Umweltschutz• Soziale Verantwortung, Umgang mit Angestellten• Einhaltung der Menschenrechte (auch entlang der Wertschöpfungskette)• Korruptions- und Bestechungsbekämpfung• Diversität im UnternehmensvorstandDes Weiteren:• Richtlinien zu Umweltschutz & Nachhaltigkeit• Ergebnisse dieser Richtlinien • Potenzielle Risiken• KPIs
Informationen zusätzlich zu denen der NFRD, u. a.: • Nachhaltigkeitsrisiken• Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt• Fortschritte und Ziele im Bereich Nachhaltigkeit und Soziales• Soziales und Intellektuelles sowie Humankapital des Unternehmens
Wie werden die Berichte übermittelt?
• Integriert in den Jahresbericht• Online, im PDF-Format• Informationen zur Nachhaltigkeit können separat veröffentlicht werden – dann aber mit Hinweis auf die Finanz- und Lageberichte
• Integriert in den jährlichen Lagebericht• Bericht im elektronischen XHTML-Format • Zukünftig: Angestrebte Übermittlung mit ESEF (European Single Electronic Format)Hinweis: Die Berichte sollten im Rahmen der EU-Steuervorschriften und der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sein.
Wie wirkt sich die neue Richtlinie auf mein Unternehmen aus?
- Der Anwendungsbereich der CSRD ist weiter gefasst als der der NFRD.
- Die Informationen müssen in den Lagebericht Ihres Unternehmens aufgenommen und in einem anderen Format als beim NFRD vorgelegt werden.
- Die neuen Berichtsstandards erfordern die Offenlegung eines breiten Spektrums an Informationen, die qualitativ und quantitativ, zukunftsorientiert und rückblickend sowie kurz-, mittel- und langfristig ausgerichtet sind.
- Ihre Berichterstattung muss eine obligatorische Prüfung durch einen externen Dienstleister durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Informationen und Inhalte korrekt und zuverlässig sind.
- Zudem werden die Informationen in eine digitale, frei zugängliche Datenbank aufgenommen, um die Transparenz zu erhöhen. Dies kann Einfluss auf die Investor:innen, Stakeholder und auch auf das Firmenimage haben.
Was gehört in den CSRD-Nachhaltigkeitsbericht?
- ESG-Daten
- Relevante Nachhaltigkeitsaspekte, die wesentlich für Umwelt und Mensch und/oder von finanzieller Bedeutung für das Unternehmen sind.
- Die im Unternehmen getroffenen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie deren Wirkung (auch im Hinblick auf das Erreichen der Pariser Klimaziele).
- Fortschritte bei der Erreichung angestrebter Ziele, etwa beim Umweltschutz.
- Analyse von Geschäftsbereichen, die in Zukunft nachhaltiger gestaltet werden können.
- Bericht über die Treibhausgas-Emissionen des Unternehmens (Scope 1-3)
- Bestehendes Geschäftsmodell und Strategie sowie deren Beziehung zu Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen.
- Analyse des intellektuellen, menschlichen und sozialen Kapitals des Unternehmens.
- Umgang des Unternehmens mit seinen Mitarbeiter:innen sowie Wahrung der sozialen Verantwortung und der Menschenrechte.
- Maßnahmen gegen Korruption im Unternehmen.
- Analyse potenzieller Klimarisiken und Risikomanagement.
- Nachteilige Auswirkungen für das Unternehmen und interne Maßnahmen, um diesen entgegenzuwirken.
- Rolle der Leitungs- und Aufsichtsorgane und der Stakeholder sowie deren einschlägiges Fachwissen.
CSRD – Sanktionen & Chancen
CSRD Vorbereitungen – Tipps für Ihre nächsten Schritte
Geschäftsreisen nachhaltiger gestalten – mit TravelPerk
- Sie können 100 % der CO₂-Emissionen Ihrer Geschäftsreisen bei nur 1 % der gesamten Reisekosten ausgleichen.
- Sie leisten durch Ihre Kompensation einen Beitrag zu VERRA-zertifizierten Projekten, die zur Erhaltung der Artenvielfalt und zum Schutz von Ökosystemen beitragen.
- Sie erhalten vollständige Transparenz über Ihre Daten und Fortschritte, sowie Zugriff auf eine ausführliche Berichterstattung für Ihre Kompensationen.