Reisezeit gleich Arbeitszeit? Diese Regelungen gelten für Dienstreisen

26 Sept 2024 · 6
Während die Arbeitszeit an einem üblichen Arbeitstag von Arbeit- und Gesetzgeber klar definiert ist, ergeben sich in puncto Dienstreise eine Menge Fragen. Was Arbeitnehmer:innen wohl am meisten beschäftigt, ist die Frage nach der Reisezeit: Ist Reisezeit bei Dienstreisen Arbeitszeit? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und schauen uns an, wie lang ein Arbeitstag auf einer Dienstreise eigentlich sein darf.

Definition: Dienstreise, Dienstgang, Wegezeiten

Um zu verstehen, wann wir bei einer Dienstreise von Arbeitszeit sprechen können, wollen wir uns zunächst ein paar Begrifflichkeiten anschauen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) unterscheidet zwischen Dienstreise, Dienstgang und Wegezeiten.

Dienstreise

Eine Dienstreise wird entweder vom Arbeitgeber angeordnet oder steht als Verpflichtung bereits im Arbeitsvertrag. Gründe für eine solche Reisetätigkeit können zum Beispiel sein:
  • Kundentermine
  • Besprechungen mit Lieferant:innen
  • Tätigkeit an einem anderen Firmenstandort
  • Besuch von Ausstellungen, Seminaren, Messen oder Tagungen
Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) handelt es sich dann um eine Dienstreise, wenn Arbeitnehmer:innen ihre berufliche Tätigkeit an einem Dienstort wahrnehmen, der außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte liegt. Die An- und Abreise zählt laut BAG ebenfalls zur Dienstreise. Ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt und ob oder wie diese zu vergüten ist, klären wir später noch.
Nun kann ein auswärtiger Dienstort aber auch innerhalb derselben Stadt liegen, in der sich die Arbeitsstätte befindet. In dem Fall spricht man jedoch nicht von einer Dienstreise, sondern von einem Dienstgang.
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Dienstgang

Ein Dienstgang oder Betriebsweg liegt vor, wenn Sie einen beruflichen Termin in derselben Stadt haben oder zwischen mehreren Betriebsstätten Ihres Unternehmens pendeln. Diese Wege gelten als Arbeitszeit – sowohl im arbeitszeitrechtlichen als auch im vergütungsrechtlichen Sinne. Ausnahme: Im Tarifvertrag ist etwas anderes festgelegt.

Wegezeiten

In Abgrenzung zum Dienstgang und zur Fahrtzeit bei einer Dienstreise gibt es noch die sogenannten Wegezeiten. Damit ist der Arbeitsweg gemeint, den Mitarbeiter:innen von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte zurücklegen. Die Zeit, die sie dafür brauchen, gilt nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und muss auch nicht vergütet werden.
Der Grund: Auf dem Arbeitsweg verrichten Arbeitnehmer:innen nicht die vertraglich festgelegte Tätigkeit, für die sie angestellt sind. Der Weg zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause sowie der gesamte Zeitraum vor Aufnahme der Arbeit und nach Feierabend ist Privatsache. Jedoch sind Arbeitnehmer:innen auf ihrem direkten Arbeitsweg unfallversichert.

Was gilt bei einer Dienstreise als Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet zwischen Zeiten, in denen Arbeitsleistung erbracht wird, der Reisezeit und Wartezeiten zwischen Geschäftsterminen am Dienstort.
  • Die Zeit, in der eine Arbeitsleistung erbracht wird, definiert das ArbZG ganz klar als Arbeitszeit. Dazu gehören Meetings inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, geschäftliche Telefonate sowie Geschäftsessen mit Kunden.
  • Wartezeiten zwischen zwei Geschäftsterminen gelten hingegen als Ruhezeit und somit nicht als Arbeitszeit. Ebenso zur Ruhezeit zählen ein privates Essen, der Aufenthalt im Hotelzimmer (sofern Sie dort nicht arbeiten) oder ein Spaziergang.
  • Die An- und Abreise muss von Fall zu Fall betrachtet werden. Hier können unterschiedliche Regelungen gelten. Welche das sind, klären wir im folgenden Abschnitt.
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Ist Reisezeit bei Dienstreisen Arbeitszeit?

Ob die Reisezeit bei Dienstreisen als Arbeitszeit gilt und dementsprechend vergütet wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Arbeitnehmer:innen sollten zunächst diese Fragen für sich beantworten:
  • Liegt die Reisezeit innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit?
Bei Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeit:
  • Führt die Geschäftsreise ins Ausland?
  • Welches Fortbewegungsmittel nutzen Sie? Wurde dieses explizit vom Arbeitgeber gefordert?
  • Werden Sie während der Fahrtzeit beruflich beansprucht?
Wir schauen uns die Gesetze hierzu an und geben Ihnen einen Überblick über Regelungen, Ausnahmen und Sonderfälle.
Mann im Zug sitzt an seinem Laptop und spricht in seine Kopfhörer

1. Reisezeit während der Arbeitszeit

Hier gibt es eine ganz klare Regelung, die sogar im Arbeitsrecht verankert ist. Das Bundesarbeitsgericht fällte im Jahr 2018 mehrere Urteile, die besagen: Finden An- und Abreise bei einer Geschäftsreise innerhalb der regulären Arbeitszeit statt, so sind die Fahrtzeiten Arbeitszeit. Daraus folgt auch:
Der Arbeitgeber muss die Fahrtzeit vergüten. Dabei ist es gleichgültig, mit welchem Verkehrsmittel Mitarbeiter:innen unterwegs sind, oder ob sie – beispielsweise während einer Zugfahrt – schlafen oder essen.
Begründet wird diese Regelung damit, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter:innen mit der Geschäftsreise beauftragen – und diese ihren eigentlichen Arbeitsauftrag während der Reisezeit nicht erfüllen können. Bei der Reisezeit handelt es sich also um eine fremdnützige Tätigkeit, für deren Kosten der Arbeitgeber geradestehen muss.
Eine kleine Einschränkung gibt es hier allerdings: Wie und in welcher Höhe Arbeitgeber die Reisezeit vergüten, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Werden Arbeitnehmer:innen für die Reisezeit nicht entlohnt, sondern sollen die Zeit in Form von Überstunden abbauen, muss dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag entsprechend geregelt sein. Fehlt diese Regelung, erhalten Arbeitnehmer:innen für die Reisezeit ihren vollen Stundenlohn.
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2. Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit

Liegt die Reisezeit bei einer Dienstreise außerhalb der regulären Arbeitszeiten, ist die Sachlage nicht mehr ganz so eindeutig, denn hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung. Dennoch gelten einige Grundsätze, die wir Ihnen hier in der Übersicht zeigen:
Reisezeit = Arbeitszeit, wenn …
Reisezeit ≠ Arbeitszeit, wenn …
… Reisende selbst mit dem Dienstwagen fahren
… abweichende Regelungen im (Tarif-)vertrag bestehen, z. B. im öffentlichen Dienst
… die Reisezeit zur vertraglich vereinbarten Hauptpflicht der Reisenden gehört (z. B. im Außendienst)
… der Arbeitgeber die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt
… es sich um eine Auslandsreise handelt
… es sich um eine Inlandsreise handelt
… Reisende während der Fahrt beruflich beansprucht werden
… Reisende während der Fahrt beruflich nicht beansprucht werden
Abgesehen davon können Arbeitgeber aber auch individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag beziehungsweise in der Betriebsvereinbarung treffen.
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Sonstige Regelungen zur Dienstreise im ArbZG

Da das Arbeitszeitgesetz dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen dient, sieht es klare Regelungen vor, die auch für Geschäftsreisen gelten. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an diese Gesetze zu halten, und dürfen nur davon abweichen, wenn eine sogenannte tarifliche Öffnungsklausel in ihrem Unternehmen besteht. Wir haben die gesetzlichen Vorgaben, die laut ArbZG für die maximale Arbeitszeit gelten, für Sie zusammengefasst.

Dienstreise: Arbeitszeit über 10 Stunden zulässig?

Eine Arbeitszeit über zehn Stunden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das ArbZG schreibt die folgenden Regelungen vor:
Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Regelung laut ArbZG
Tägliche Arbeitszeit
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Arbeitszeit verlängern
Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden darf auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden.Voraussetzung: die tägliche Arbeitszeit beträgt innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen durchschnittlich 8 Stunden und wird nicht überschritten.
Ruhepausen
Ab 6 Stunden und bis zu 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten verpflichtend. Ab 9 Stunden Arbeitszeit muss die Ruhepause 45 Minuten betragen. Dabei dürfen die Ruhepausen in 15-minütige Abschnitte unterteilt werden. Arbeitnehmer:innen dürfen nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten.
Ruhezeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit steht Mitarbeiter:innen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu – ohne Unterbrechung.
Sonntagsbeschäftigung
Sofern die Dienstreise nicht anders gelegt werden kann, darf diese auf einen Sonntag fallen.Arbeitgeber müssen beachten, dass 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei bleiben. Arbeitnehmer:innen steht ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von 2 Wochen gewährt werden muss.
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Fragen & Antworten rund um die Reisezeit auf Dienstreisen

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