Definition: die Fürsorgepflicht als Nebenpflicht
- die Leistung der Arbeit durch den/die Arbeitnehmer:in
- die Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Arbeitgeber.
Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Geltungsbereich: Welche Fürsorgepflichten gibt es?
- Auskunftspflicht: Die Auskunftspflicht besagt, dass der Arbeitgeber bestimmte Informationen mit den Arbeitnehmer:innen zu teilen hat – beispielsweise wenn diese die Arbeit oder die Entscheidungen der Beschäftigten beeinflussen oder für sie von gesteigertem Interesse sein könnten.
- Schutz- und Sorgfaltspflichten: Den zweiten Pfeiler und gewissermaßen auch das Herzstück der Fürsorge bilden Schutz und Sorgfalt. Hierunter fallen jegliche Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen oder besser noch zu fördern. Die Schutz- und Sorgfaltspflichten erstrecken sich über die verschiedensten Bereiche und umfassen zahlreiche individuelle Rechtsgüter. Welche das sind, sehen wir uns einmal genauer an.
Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten
- Optimierung von Arbeitsprozessen, um Überlastung zu vermeiden
- Sichere und angemessene Gestaltung der Arbeitsstätte
- Schutzkleidung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Geräten
- Unterweisung in Arbeitssicherheit, Erste Hilfe und Co.
- Minimierung von Risiken durch Risikomanagement
- Einschätzung der Eignung von Mitarbeiter:innen für vorgesehene Tätigkeiten
Persönlichkeitsrechte & psychisches Wohlergehen
In einem Unternehmen kommen zahlreiche verschiedene Persönlichkeiten zusammen. Sie alle haben das Recht, zu koexistieren und sich im Rahmen des Möglichen frei zu entfalten – und zwar ohne Angst vor Diskriminierung, Belästigung oder Erniedrigung haben zu müssen. Auch das ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen.Eine Methode, um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des psychischen Wohlergehensdurchzusetzen, ist die Zusammenarbeit mit geschultem Personal, an das die Mitarbeiter:innen sich im Falle einer Grenzüberschreitung wenden können. Außerdem braucht es ernstzunehmende Konsequenzen bei Regelverstößen – zum Beispiel bei Mobbing oder Belästigung. Ebenfalls können Maßnahmen ergriffen werden, um Werte wie Vertrauen, Zusammenhalt, Respekt und Toleranz zu stärken.
Privatsphäre, Datenschutz & Eigentum
Beschäftigungsanspruch, Arbeits- & Erholungszeiten
Gesetzesgrundlage: Wo ist die Fürsorgepflicht geregelt?
Gesetz/Norm
Inhalt/Bedeutung
Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz: BGB)
Vertragspartner sind dazu verpflichtet, gegenseitig Rücksicht auf ihre Interessen zu nehmen und ihr Recht nicht zu missbrauchen.
Auslegung von Verträgen(§ 157 BGB)
Verträge sind per se nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auszulegen.
Pflicht zu Schutzmaßnahmen(§ 618 BGB):
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass weder Diensträume noch Dienstleistungen das Leben oder die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen unnötig gefährden.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(AGG)
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz vor Erniedrigungen, Anfeindungen und Belästigungen jeder Art zu schützen und zugleich selbst niemanden zu benachteiligen. Dazu zählen zum Beispiel rassistische Äußerungen, sexuelle Belästigung u. v. m.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz dient dem Ausbau des Gesundheitsschutzes sowie der Sicherheit am Arbeitsplatz. Hierin werden neben den Pflichten der Arbeitgeber und den Rechten der Beschäftigten auch Schutzmaßnahmen und deren Durchführung geregelt.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, kommen verschiedene Fachkräfte zum Einsatz – zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen oder Ingenieur:innen. Das Gesetz regelt Anforderungen, Vorschriften und anderweitige Fragen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Jede Arbeitsstätte muss gewisse Anforderungen erfüllen, um den Schutz des dort arbeitenden Personals zu ermöglichen. Die Regelungen umfassen alle Bereiche und Bestandteile einer Arbeitsstätte – von Türen und Verkehrswegen bis hin zu Sanitäranlagen.
Arbeitszeitgesetz(ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wie viele Stunden Arbeitnehmer:innen am Tag durchschnittlich und maximal arbeiten dürfen, welche Pausen je Stundensatz verpflichtend sind und wie es beispielsweise um arbeitsfreie Zeiten, Feiertage und Sonntage steht.
Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG – Abkürzung nicht amtlich)
Beschäftigte sind vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Seit 2018 regelt die DSGVO den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten – und sorgt dafür, dass diese sensibler behandelt werden und Privatpersonen eine höhere Kontrollmacht haben.
Erhöhte Fürsorgepflicht & besondere Fürsorgepflicht
Einige Beschäftigtengruppen unterliegen einer erhöhten Fürsorgepflicht – so zum Beispiel Schwangere, Minderjährige, Menschen mit Vorerkrankungen oder Beeinträchtigungen und Kolleg:innen, die schon sehr lange im Betrieb arbeiten. Mit welchen Sonderregelungen die Fürsorge des Arbeitgebers für die besagten Personengruppen einhergeht, erschließt sich aus verschiedenen Gesetzen. So gilt für Minderjährige zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), während für Schwangere das Mutterschutzgesetz (MuSchG) greift.Darüber hinaus gilt auch für Beamt:innen im öffentlichen Dienst eine besondere Fürsorgepflicht – auch, wenn diese bereits pensioniert sind. Die entsprechenden Rechte, Ansprüche und Pflichten regelt das Bundesbeamtengesetz.
Fürsorgepflicht auf Dienstreisen
Fürsorgepflicht in der Praxis: Was tun, wenn …?
Was tun, wenn Mitarbeiter:innen krank zur Arbeit erscheinen?
- Der/die Mitarbeiter:in gefährdet die eigene Gesundheit.
- Eine Ansteckung könnte ein Gesundheitsrisiko für die Kolleg:innen darstellen.
Was tun, wenn Mitarbeiter:innen belästigt werden?
Was tun, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt?
- Bei einer Gefährdung der Gesundheit oder gar des Lebens dürfen Mitarbeiter:innen den Arbeitsplatz verlassen und die Arbeit solange verweigern, bis das Risiko behoben ist.
- Führt die Verletzung der Fürsorgepflicht zu einem Arbeitsunfall, können Betroffene Anspruch auf Schadensersatz erheben und Schmerzensgeld oder eine Ersatz- bzw. Entschädigungszahlung erhalten.
- Werden zum Beispiel Wertsachen der Mitarbeiter:innen beschädigt oder entwendet, weil ein sicherer Aufbewahrungsort fehlt, haftet der Arbeitgeber für den Schaden.
- In sehr schweren Fällen, in denen sich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen lassen, können Arbeitnehmer:innen außerdem vom Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch machen.
FAQ – häufige Fragen rund um die Fürsorgepflicht
Gleichzeitig haben aber auch Arbeitnehmer:innen Pflichten: Während die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung die Hauptpflicht darstellt, gilt die Treuepflicht als wichtigste Nebenpflicht.Welche Fürsorgepflichten gibt es und wo sind sie geregelt?Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sind Teil des Arbeitsvertrags, müssen darin jedoch nicht explizit ausformuliert werden, da sie allgemeingültig sind. Sie gehen auf eine Reihe von Gesetzen zurück – so zum Beispiel auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Die allgemeine Fürsorgepflicht besagt zunächst, dass die Interessen der Arbeitnehmer:innen – sofern mit den Unternehmensinteressen vereinbar – zu wahren sind. Hinzu kommt eine Auskunftspflicht sowie diverse Schutz- und Sorgfaltspflichten:
● Schutz von Leben und Gesundheit
● Schutz vor Diskriminierung und Mobbing
● Schutz vor sexueller Belästigung
● Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte
● Schutz persönlicher Güter
● Datenschutz
● Beschäftigungspflicht
● Pflicht zur Gewährung von Erholung (Urlaubs- und Pausenzeiten, Höchstarbeitszeit)Wo steht die Fürsorgepflicht?Die Fürsorgepflicht beruft sich auf verschiedene Gesetze und beruht ganz grundlegend auf dem im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Hinzu kommen neben der Pflicht zu Schutzmaßnahmen (§ 618 BGB) einige weitere Gesetze, die sich der Regulierung von Arbeit oder der Ordnung des gesellschaftlichen Miteinanders widmen:
● Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
● Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
● Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
● Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG – Abkürzung nicht amtlich)
● Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)