Was ist eine Kilometererstattung?
- Die Kosten für den Arbeitsweg vom Wohnort zur Arbeitsstätte können entweder mit dem Fahrtkostenersatz oder mit der Pendlerpauschale erstattet bzw. bezuschusst werden.
- Reisekosten für Dienstreisen mit einem Privatfahrzeug werden hingegen mit dem sogenannten „amtlichen Kilometergeld“ erstattet.
Grundlegendes zum Kilometergeld in Österreich
Welche Fahrten werden durch das Kilometergeld erstattet?
Welche Kosten werden durch das Kilometergeld abgegolten?
- Treibstoff und Öl
- Steuern und Gebühren
- Versicherungen
- Wertverlust/Abschreibung
- Wartungs- und Reparaturkosten
- Finanzierungskosten (z.B. Kredit- oder Leasingraten)
- Ausrüstung für das Fahrzeug (Reifen etc.)
- Parkgebühren und Mautgebühren
- Navigationsgeräte und Radio
- Mitgliedsbeiträge für Autoclubs
Kilometergeld und Steuerfreiheit in Österreich
- es sich bei der Reise nachweislich um eine Dienstreise handelt,
- Arbeitnehmer:innen selbst für ihr Fahrzeug aufkommen (das Fahrzeug darf nicht auf den Arbeitgeber zugelassen sein),
- die km-Obergrenze von 30.000 km ebenso wie der amtliche Höchstsatz nicht überschritten werden
- die zurückgelegte Strecke durch ein Fahrtenbuch oder andere aussagekräftige Dokumente nachgewiesen werden kann.
Höchstsätze für das amtliche Kilometergeld in Österreich
Fahrzeugtyp
Kilometersatz in EUR pro KM
PKW
0,42 €
Jede weitere Person, die im PKW mitbefördert wird
+ 0,05 €
Motorräder
0,24 €
Fahrrad/Fußgänger ab 2 km
0,38 €
Kilometergeld und Werbungskosten in Österreich
Einen verpflichtenden Anspruch auf Kilometergeld haben nur Dienstangehörige des Bundes, jedoch keine Mitarbeiter:innen aus der Privatwirtschaft. Dadurch kann der Arbeitgeber selbst darüber entscheiden, ob er Kilometergeld zahlt und wenn ja, in welcher Höhe. Das bedeutet, dass die Erstattung nicht immer automatisch dem angegebenen steuerfreien Höchstsatz entspricht – der Arbeitgeber kann auch mehr oder weniger Kilometergeld zahlen.