Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe, auch bekannt als Ortstaxe, ist eine zusätzliche Abgabe, die für Übernachtungsgäste in Erholungsorten anfällt. Wenn Ortsfremde also in einen Kurort oder ein Heil- beziehungsweise Seebad fahren, entrichten sie neben den Kosten für Übernachtung und Verpflegung auch noch eine Kurgebühr, die nicht an die Betreiber:innen von Hotel oder Ferienwohnung, sondern an die Gemeinde geht. Die Abgabe beläuft sich je nach Aufenthaltsort auf bis zu 3,50 € pro Nacht und fällt in der Hauptsaison oft höher aus als in der Nebensaison.In den meisten Erholungsgebieten wird die Kurtaxe ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens einer Nacht erhoben und entsprechend im Voraus oder bei der Anreise vom Urlaubsgast beglichen. In viel besuchten Entspannungsorten, beispielsweise in einigen Urlaubsregionen an der Nord- oder Ostsee, werden jedoch teilweise auch für Tagesgäste Kurgebühren erhoben. Der Besuch von Stränden und anderen Attraktionen ist dann nur mit einer gültigen Kurkarte gestattet. Vor allem an der Nord- und Ostsee sowie in Bayern, im Harz und im Erzgebirge finden sich viele Kurorte.
Wozu dient die Kurtaxe?
Wer ist von der Kurtaxe befreit?
- Kinder unter 14, 16 oder 18 Jahren
- Einwohner:innen mit Erstwohnsitz in der betroffenen Gemeinde
- Ortsfremde, die in einer Kurgemeinde arbeiten (für gewöhnlich)
Kurtaxe für Geschäftsreisen: ja oder nein?
- Eine Befreiung von der Kurtaxe im Sinne des Geschäftstourismus
- Eine freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
- Die Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in.
Befreiung von der Kurtaxe im Sinne des Geschäftstourismus
Freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in
Was sind Tourismusabgabe und Citytax?
Anders als die Kurtaxe greift die Tourismusabgabe, in Deutschland auch bekannt als Citytax oder Bettensteuer, nicht in Erholungsorten, sondern in touristisch stark beanspruchten Regionen. Dazu zählen neben großen Städten wie Berlin, Hamburg und Co. noch etwa 2.000 weitere Städte und Gemeinden.Der genaue Betrag variiert von Ort zu Ort. Während Dresden zum Beispiel 6 Prozent des Übernachtungspreises veranschlagt, entscheidet in Bremen die Art der Unterkunft über die Höhe der Citytax – Campingplätze sind beispielsweise günstiger als Hotels. Frankfurt wiederum erhebt pauschal 2 Euro pro Aufenthaltstag, ob Campingplatz, Jugendherberge oder 4-Sterne-Hotel.Als Schuldner tritt bei der Tourismusabgabe primär der Beherbergungsbetrieb auf. Dieser kann die Belastung aber an seine Übernachtungsgäste weiterreichen – und tut das für gewöhnlich auch. Die Abgabe zählt damit streng genommen zum Übernachtungspreis und muss auch nicht separat ausgewiesen werden. Damit ergibt sich ein weiterer Unterschied zur Kurtaxe, bei der die Besucher:innen selbst als Schuldner:innen auftreten.Bildungs- und Dienstreisende waren bislang von der Tourismusabgabe befreit, sofern sie einen Nachweis über den beruflichen Anlass ihres Aufenthalts vom Arbeitgeber vorlegen konnten. Dass die Citytax nur für private Übernachtungen erhoben werden darf, gilt so allerdings nicht mehr. Grund dafür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022. Demnach entscheiden die Kommunen fortan selbst, ob sie Geschäftsreisende per se von der Tourismusabgabe befreien möchten oder nicht.Gut zu wissen: In anderen Ländern haben die einzelnen Bezeichnungen zum Teil andere Bedeutungen oder werden komplett synonym verwendet. In vielen Nachbarländern wie Österreich, den Niederlanden und der Schweiz gilt die Kurtaxe zum Beispiel auch für Gebiete, die hierzulande unter die Citytax fallen würden.
Wie können Unternehmen mit der Kurtaxe umgehen?
Da die gesetzliche Grundlage für eine Befreiung oder eine Rückerstattung der Kurtaxe im Zuge der Reisekosten fehlt, entscheiden Sie als Arbeitgeber individuell, ob Sie Ihren Mitarbeiter:innen die Kurabgabe für Geschäftsreisen erstatten möchten oder nicht.Pro Nacht beträgt die Kurtaxe nicht mehr als 3,50 € und auch die Tourismusabgabe bewegt sich in etwa in diesem Bereich. Für Ihr Unternehmen fällt die Zusatzbelastung durch die Übernahme der Kurtaxe für Dienstreisende demnach relativ gering aus. Gleichzeitig signalisieren Sie Ihren Mitarbeiter:innen aber Wertschätzung, Fürsorge und Verantwortungsbewusstsein, indem Sie sie von den Kosten befreien. Auch wenn die Rückerstattung der Kurtaxe also finanziell einen (kleinen) Nachteil für das Unternehmen bedeutet, ist sie aus moralischer Perspektive eindeutig zu befürworten – vielleicht ist das auch für Sie ein Preis, den Sie gern zahlen, um die Zufriedenheit der Reisenden sicherzustellen.
Wie sieht also der richtige Umgang mit der Kurtaxe aus?
- Erkundigen Sie sich, ob der Aufenthaltsort Ihrer Mitarbeiter:innen als Kurgebiet gilt oder mit der Tourismusabgabe besteuert wird.
- Bringen Sie in Erfahrung, ob das Land oder die Kommune Geschäftsreisende von der Abgabe befreit.
- Halten Sie in Ihrer Reiserichtlinie ausdrücklich fest, ob Sie als Arbeitgeber für steuerlich nicht erstattungsfähige Ausgaben wie Kurtaxe und Citytax aufkommen und auf welchem Weg der/die Reisende das Geld zurückerlangen kann.
- Achten Sie schon bei der Buchung von Hotels und Ferienwohnungen darauf, dass die Abgabe nach Möglichkeit separat ausgewiesen wird, oder bitten Sie die Reisenden, sich die Zahlung der Kurtaxe oder Tourismusabgabe vom Beherbergungsbetrieb bescheinigen zu lassen. So vermeiden Sie Unklarheiten und Zusatzarbeiten bei der Abrechnung.