Begriffsklärung: Reisekostenabrechnung & Spesenabrechnung
- sämtliche Betriebsausgaben, inkl. Büromaterialien
- allgemeine Kosten im Zuge einer Dienstreise, z. B. Übernachtungs- und Fahrtkosten
- im Besonderen Kosten für das leibliche Wohl während einer Dienstreise, auch Verpflegungsmehraufwand genannt.
Was ist eine Reisekostenabrechnung? – Definition & Wissenswertes
- Reisezeit
- Reisezweck
- Reiseort
- Art der gelisteten Reisekosten
Welche Ausgaben gehören in die Reisekostenabrechnung?
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Reisenebenkosten
Download-Vorlage: Formular für die Reisekostenabrechnung
Fahrtkosten
Der größte Teil der Fahrtkosten entfällt auf die An- und Abreise. Unter Umständen kommen weitere Fahrten am Zielort hinzu, bspw. vom Hotel zur Messe oder zum Kund:innentermin, sowie Zwischenfahrten von einer Arbeitsstätte zur nächsten.Diese Fahrten können die Reisenden mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurücklegen – z. B. mit dem Flugzeug, der Bahn oder mit einem Pkw. In den meisten Fällen erfolgt die Rückerstattung der entstandenen Kosten nach dem 1:1-Prinzip, also in voller Höhe.Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei Fahrten mit dem privaten PKW oder einem Dienstwagen der Firma werden die Fahrtkosten anders abgerechnet. Der Grund dafür ist simpel: Bei einer Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Mietwagen gibt es Tickets oder Rechnungen, die die Fahrtkosten exakt belegen. Nutzen Reisende hingegen ihren privaten Pkw oder einen Firmenwagen, ist das nicht der Fall, und die Kosten müssen anders rekonstruiert werden.
Verkehrsmittel
Art der Fahrtkostenerstattung
Flugzeug
Erstattung in voller Höhe
Zug, Bahn, Bus
Erstattung in voller Höhe
Taxi
Erstattung in voller Höhe
Mietwagen
Erstattung in voller Höhe
Eigener PKW
Kilometerpauschale oder Kilometersatz
Dienstwagen
Kosten zahlt der Arbeitgeber ohnehin
Fahrten mit dem privaten Pkw richtig abrechnen
Übernachtungskosten
Während einer Dienstreise kommen die Mitarbeiter:innen in der Regel in Hotels oder Ferienwohnungen unter. Die Kosten für die Übernachtung können im Zuge der Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber eingereicht und von diesem bei der Steuer als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Eine Voraussetzung dafür, dass die Kosten vollumfänglich übernommen werden, ist die Vorlage einer entsprechenden Rechnung für die Unterkunft oder eines Eigenbelegs.Wie hoch der Preis für eine Übernachtung maximal sein darf und welche Bestimmungen für Hotels und Ferienwohnungen gelten, sollte in der Reiserichtlinie Ihres Unternehmens geregelt sein. Um Buchungen außerhalb der Richtlinie von Vornherein zu umgehen und für eine höhere Compliance zu sorgen, können Sie als Arbeitgeber mit einer automatisierten Richtlinie arbeiten. Was das ist und wie das funktioniert, erklären wir Ihnen in unserem Guide zum Thema Reiserichtlinien für Geschäftsreisen.Wenn weder Hotelrechnung noch Eigenbeleg vorliegen, kann stattdessen eine Übernachtungspauschale steuerfrei vom Arbeitgeber oder im Rahmen der Steuererklärung ausgezahlt werden. Mit einem Pauschbetrag von 20 Euro liegt Deutschland weit unter dem EU-Durchschnitt. Einen Überblick über die Pauschsätze für Übernachtungskosten weltweit liefert das Bundesfinanzministerium.
Verpflegungsmehraufwand
Die Bedingungen für die Verpflegung im Überblick:
Dauer der Geschäftsreise
Tagegeld als Verpflegungsmehraufwand
unter 8 Stunden
keine Verpflegungspauschale – 0 €
zwischen 8 und 24 Stunden
kleine Pauschale – 14 €
ab 24 Stunden
große Pauschale – 28 €
Beispiel: wie die Spesenabrechnung funktioniert
- Zugticket für Hin- und Rückfahrt: 106,40 €
- Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden: 2 x 14 € = 28 €
- Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden: 2 x 28 € = 56 €
- Übernachtungskosten laut Hotelrechnung: 3 x 112 € = 336 €
- 20 % Kürzung für Hotelfrühstück: 3 x -5,60 € = -16,80 €
Reisenebenkosten
- Trinkgelder
- Gepäckaufbewahrung oder Gepäckversicherung
- Telefon- und Internetgebühren
- Maut- und Parkgebühren
- Eintrittsgelder für dienstliche Veranstaltungen
- Portokosten
Wer zahlt am Ende was? – gesetzliche Spesen, steuerfreie Rückerstattung & Co.
Reisekosten, die während einer Dienstreise für Fahrten und Übernachtungen entstehen, sowie sämtliche Reisenebenkosten können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer:innen steuerfrei zurückerstatten, sofern der Reisekostenabrechnung ein Zahlungsbeleg beiliegt. Aus steuerlicher Sicht gelten die getätigten Ausgaben dann als Betriebsausgaben und können beim Finanzamt geltend gemacht werden.Tipp: Geht ein Beleg verloren, kann als Ersatz ein sogenannter Eigenbeleg erstellt werden, der neben dem Betrag auch Informationen zum Zahlungsempfänger sowie das Zahlungsdatum und den Zweck enthält.Sämtliche Kosten für Mahlzeiten und Co. werden in der Regel über die Verpflegungspauschale abgewickelt. Da es sich hierbei um gesetzliche Pauschbeträge handelt, die allen Dienstreisenden ab einer Reisedauer von 8 Stunden zustehen, werden für die Auszahlung der Verpflegungspauschale keine Quittungen benötigt. Der Arbeitgeber kann die hierdurch entstehenden Kosten ebenfalls bei der Steuer geltend machen. Werden jedoch einzelne Mahlzeiten gestellt, z. B. in Form eines Hotelfrühstücks, ist die Verpflegungspauschale entsprechend zu kürzen.Liegt für eine Übernachtung im Hotel oder in einer Ferienwohnung kein Nachweis vor, können Arbeitnehmer:innen zumindest eine Übernachtungspauschale erstattet bekommen.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Reisenden die Verpflegungs- und Übernachtungspauschale auszuzahlen. Wer vom Arbeitgeber keine Zahlung der Pauschalen erhält, kann diese bei der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und sich das Geld auf diese Weise zurückholen. Eine doppelte Auszahlung – sprich durch den Arbeitgeber und über die Steuererklärung – ist allerdings nicht möglich. Noch einfacher rekonstruieren und abwickeln lassen sich die Reisekosten, indem Sie das Ausgabenmanagement über eine Software-Lösung abbilden. So läuft die Verwaltung aller Rechnungen und Reisekosten über eine einzige Plattform. Das wiederum spart eine Menge mühsame Zettelwirtschaft und bringt maximale Transparenz und Übersichtlichkeit – für Reisende, Reise-Manager:innen, Buchhalter:innen und in letzter Konsequenz auch fürs Finanzamt.
Wichtig: Was muss ich bei der Reisekostenabrechnung beachten?
FAQ – häufige Fragen zur Reisekosten- & Spesenabrechnung
Wie rechnet man Dienstreisen ab?
Wie hoch ist die Reisekostenpauschale?
Wie rechnet man Spesen richtig ab?
Wie hoch sind die Spesen pro Tag?
Ist eine Firma verpflichtet, Spesen zu zahlen?