Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Unternehmen: So sparen Sie Reisekosten
Holen Sie sich die Mehrwertsteuer auf Ihre Reisekosten zurück und sparen Sie bis zu 27 % bei Geschäftsreisen innerhalb der EU. Mit unserer effizienten und einfachen Vorsteuer-Lösung verschenken Sie kein Geld mehr.Warum sich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Reisekosten lohnt
Unternehmen verlieren jedes Jahr erhebliche Beträge, weil sie die Mehrwertsteuer auf Reisekosten nicht zurückfordern. Der Grund: Die Mehrwertsteuererstattung für Dienstreisen erscheint oft kompliziert – die Steuervorschriften der Finanzbehörden und ein verwirrender Erstattungsprozess inkl. Vorsteuer-Vergütungsverfahren wirken abschreckend.Dabei kann die Rückforderung so einfach sein: Mit der Umsatzsteuer-Lösung von TravelPerk vermeiden Sie lange und komplizierte Rückforderungsprozesse. So sparen Sie bis zu 19 % Ihres Reisebudgets bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands – und bis zu 27 % bei EU-Auslandsreisen. Wir helfen Ihrem Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf Reisekosten mühelos einzufordern und so Kosten zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Mit unserer einfachen Lösung zum Vorsteuerabzug holen Sie mehr aus Ihrem Reisebudget.
Sparen Sie die Mehrwertsteuer & reisen Sie effizienter – mit TravelPerk
Sie sind unsicher, was Sie genau zahlen müssen, was Sie zurückfordern können oder wie Sie eine gültige Rechnung erhalten? Wir stehen Ihnen zur Seite. Mit unserer großen Auswahl an Mehrwertsteuer-freundlichen Buchungen legen wir den Grundstein für eine unkomplizierte Mehrwertsteuer-Rückerstattung – egal, ob für Flüge, Übernachtungen, Mietwagenbuchungen oder Zug- und Taxifahrten. Mit unserem praktischen Mehrwertsteuerrechner ermitteln Sie genau, wie viel Geld Sie zurückerhalten können. TravelPerk unterstützt Sie bei diesem Prozess und übernimmt alle Formalitäten für Sie. Wir holen für Sie gültige Umsatzsteuerrechnungen von Anbietern ein, damit Sie kein Geld verschenken.
Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug & Co. einfach erklärt – Ihre Rechte & Pflichten in Kürze
- Als Unternehmen beziehen Sie beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer. Diese leiten Sie als Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter. Um die Abgaben besser auf das Kalenderjahr zu verteilen, geben Unternehmen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab.
- Wenn Sie selbst Geschäftsausgaben tätigen – z. B. für Dienstreisen –, zahlen Sie ebenfalls eine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Diese wird auch Vorsteuer genannt und kann beim Finanzamt per Vorsteuerabzug zurückgeholt werden.
- Auch Steuern, die Sie im Ausland entrichtet haben, können Sie zurückfordern: per Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Bei Reisen innerhalb der EU wenden Sie sich dafür an das Bundeszentralamt für Steuern, bei Reisen in Nicht-EU-Länder an den jeweiligen Staat bzw. die dortige Steuerbehörde.
- Die Steuersätze für die Mehrwertsteuer variieren von Land zu Land. Am niedrigsten ist die Umsatzsteuer in Luxemburg mit 17 %. Den höchsten Steuersatz hat Ungarn mit 27 %, gefolgt von Dänemark und Schweden mit 25 %. Deutschland liegt mit 19 % Mehrwertsteuer unter dem EU-Durchschnitt von 21 % bis 22 %.
- Für manche Leistungen und Güter gelten reduzierte Steuersätze: Hotelübernachtungen werden in Deutschland z. B. nur mit 7 % besteuert.
Einfach registrieren & Geschäftsreisemanagement revolutionieren
Die Rückforderung der Umsatzsteuer auf Auslandsreisen ist so einfach wie nie zuvor. Ihr Unternehmen muss nicht einmal in dem jeweiligen Land registriert sein, um die Vorsteuer zurückzuholen! Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Rückforderung – schnell und simpel. Unsere Expert:innen ermitteln mit Ihnen gemeinsam, was Sie an Reisekosten sparen können und wie Sie dieses Geld zurückerhalten.
Ermitteln Sie Ihre möglichen Ersparnisse
Erfahren Sie, wie viel Umsatzsteuer Sie von Ihren Geschäftsreisekosten zurückfordern können. Kontaktieren Sie uns und fangen Sie an, bares Geld zu sparen.
FAQ – häufige Fragen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Reisekosten
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Sind Reisekosten umsatzsteuerpflichtig?
Kann ich die Umsatzsteuer zurückfordern, wenn ich nicht für die Umsatzsteuer registriert bin?
Benötige ich für die Rückforderung einen Umsatzsteuerbeleg?
Kann ich die Mehrwertsteuer auch für Auslandsreisen einfordern?
Kann ich die Umsatzsteuer für Übernachtungskosten zurückfordern?
Kann ich die Umsatzsteuer auf Tankkosten einfordern?
Kann ich die Umsatzsteuer auf Essen und Alkohol für Mitarbeitende zurückfordern?
Was ist der Vorsteuerabzug und wie funktioniert er?
Wie bekomme ich die Vorsteuer zurück?